Die Grauzone zwischen „kleiner Gefälligkeit“ und Korruption ist nicht einfach zu bestimmen, die Übergänge sind fließend. Oftmals ist es auch schwer erkennbar, ob es sich um den Versuch oder die Anbahnung von Korruption oder lediglich um eine Höflichkeitsgeste handelt. Im Zweifel stellen Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter folgende Fragen:
Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?
Beauftragter für den Korruptionsschutz
Herr Liebl
Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Beauftragter für den Korruptionsschutz
Herr Liebl
14160 Berlin