Baumschutz bei Bauvorhaben in Steglitz-Zehlendorf

Schaufel und Bauabfälle auf einer Baustelle

Um ein Bauvorhaben zu verwirklichen, stehen manchmal Bäume im Weg. Für geschützte Bäume ist die Berliner Baumschutzverordnung zu beachten.
Eine Fällgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann oder eine solche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird.

Wir empfehlen, vor Einreichung der Bauantragsunterlagen beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Kontakt zu den Baumschutzsachbearbeitern des Umwelt- und Naturschutzamtes aufzunehmen, um im Vorfeld über geplante Baumfällungen zu sprechen.

Bei Beantragung von Baumfällungen bei einem Bauvorhaben ist immer ein genauer Lageplan mit allen vorhandenen Bäumen und Angabe der Baumart und der Stammumfänge einzureichen.

Weitere Informationen

  • Baumschutz auf Baustellen (Plakat DinA3)

    PDF-Dokument (1.6 MB)

Gesetze, Vorschriften

Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf

Postadresse: 14160 Berlin

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