Wichtige Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende
Важлива інформація для біженців війни з України/ |
Важная информация для военных беженцев из Украины
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- vom Bund
Informationen zum Coronavirus COVID-19
- vom Land Berlin
- vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- vom Bund
Inhaltsspalte
Geschützte Grünanlagen

Sämtliche vorhandenen Grünanlagen stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzern zur Verfügung
Es gibt Parkanlagen, wohnungsnahe Grünanlagen und Naherholungsanlagen
Ganzjährig erfolgt hier die Pflege, wie Mahd, Baum- und Strauchschnitt, Müll- und Laubbseitigung sowie Wegeinstandhaltung.
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Hinweis
Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und Ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes
Was ist in Grünanlagen erlaubt, was ist verboten?
- Hunde müssen angeleint werden – Auf Spielplätzen sind Hunde verboten
- Ballspielen und Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt
- Lärm ist zu vermeiden, der andere Anlagenbenutzer unzumutbar stört.
- Anpflanzungen und Ausstattungen dürfen nicht beschädigt oder entwendet werden
- Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
Pressemitteilung der Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto zur Müllbeseitigung und zur Bedeutung des Tulpenschildes in den öffentlichen Grünanlagen
Eine hilfreiche Initiative dazu von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin: Kein Müll im Park
- Verstöße gegen die Verbote können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden
- Die betroffenen können auch vor Ort verwarnt werden und mit einem Verwarngeld belegt werden
- Das Radfahren ist nur auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen
- Private Gartenabfälle gehören nicht in öffentliche Grünanlagen
Radfahren in Grünanlagen
Folgende Parkwege können von Fahrradfahrern mitbenutzt werden
In Grünanlagen haben Fußgänger aber immer Vorrang.
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