Grundstücksnummerierung

Skizze zur Grundstücksnummerierung

Skizze zur Grundstücksnummerierung

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Hausnummern heißen in Berlin Grundstücksnummern, weil nicht nur bebaute sondern auch unbebaute Grundstücke Nummern als Ordnungsmerkmal erhalten. Rechtsgrundlage für die Grundstücksnummerierung sind das Baugesetzbuch (§ 126), das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (§ 24 Nr. 7) sowie die Verordnung über die Grundstücksnumerierung (Numerierungsverordnung – NrVO).

Grundstücksnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden des Einsatzortes unverzichtbar. Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Vorschriften der Numerierungsverordnung beachtet werden. Grundstücksnummern müssen in Berlin bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden, auch während der Nacht, gewährleistet sind. Wenn eine Grundstücksnummer nicht oder nur schlecht von der Straße gesehen werden kann, können zusätzliche Hinweisschilder festgesetzt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke ist eine Ordnungsaufgabe der Bezirksämter und wird dort von den für das Vermessungswesen zuständigen Stellen wahrgenommen. Verstöße gegen die Pflicht zur Anbringung der Grundstücksnummern oder von Hinweisschildern stellen Ordnungswidrigkeiten dar.