Erhaltungsverordnungen

Erhaltungsgebiete

Erhaltungsgebiete

Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten

Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen erlassen. Ziele dieser Verordnungen sind der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet („soziale Erhaltungsgebiete“) und/oder die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart („städtebauliche Erhaltungsgebiete“).

Die Grundlage für die Festlegung einzelner Bereiche als Erhaltungsgebiet bildet § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach sind Erhaltungsgebiete durch Satzungen festzusetzen. In Berlin erfolgt die Festsetzung durch Rechtsverordnungen, die das Bezirksamt beschließt und die im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) veröffentlicht werden.

Geltungsbereiche

  • Fichtenberg

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  • Lichterfelde Ost

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  • Lichterfelde West

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  • Zinnowweg

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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