- bei der Klärung der Vaterschaft
- bei Fragen zum Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes gegen den Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in ihren eigenen Unterhaltsansprüchen
Hier werden - Beurkundungen vorgenommen
- Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes
und - Vormundschaften für deutsche Kinder und minderjährige begleitete Flüchtlinge, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen, geführt
Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung
Bild: Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Beurkundungen
Beurkundungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt, sofern ein Elternteil oder das Kind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnt.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an jugendamt-beurkundung@ba-sz.berlin.de
Bitte beachten Sie: Es kann bis zu drei Monate dauern, bis ein Beurkundungstermin frei ist. Bitte reichen Sie die Unterlagen für die Beurkundungen mindestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ein.
Amtsvormundschaft / Kindschaftsrechtliche Beratung
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag: 10-14 Uhr
- Dienstag: 10-14 Uhr
- Mittwoch: 10-14 Uhr
- Donnerstag: 15-18 Uhr
- Freitag: 10-13 Uhr
Persönliche Sprechstunden finden nur nach Terminverinbarungen statt.
- Tel.: (030) 902993550
- Fax: (030) 902996125
- E-Mail jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de
Verkehrsanbindungen
Fachbereich UMF
Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
- Tel.: (030) 902991966
- Fax: (030) 902991970
- E-Mail jugendamt-muf@ba-sz.berlin.de