Der Fachbereich Jugendförderung im Jugendamt Steglitz-Zehlendorf arbeitet für und mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Fachkräften im Sozialraum und gemeinsam schaffen wir vielfältige Angebote im Freizeitbereich und in der Schulsozialarbeit.
Das sind zum Beispiel
Die Grundlage dafür ist das AG KJHG (Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes,
zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien) oder auch genannt: das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz
Was steht da eigentlich drin?
Kurz gesagt: Berlin hat ein Gesetz, das regelt, was Jugendarbeit hier leisten soll. Und der Kern davon ist: Junge Menschen sollen Räume haben, in denen sie sich ausprobieren können. Unabhängig vom Einkommen der Eltern und fern ab von Schule oder Leistungsdruck.
Und: Junge Menschen sollen mitreden dürfen. Das Gesetz sagt sogar ausdrücklich, dass Demokratie und Mitbestimmung durch alle unsere Angebote laufen müssen. Egal ob Jugendclub, Ferienfahrt oder Projekt.
Konkret heißt das für uns:
- Wir stellen Orte bereit, wo Jugendliche einfach sein können, ohne dass gleich was Bestimmtes dabei rauskommen muss
- Jugendliche haben ein Recht darauf, bei dem, was sie betrifft, mitzuentscheiden, auch bei der Planung, welche Angebote es in Steglitz-Zehlendorf überhaupt gibt
- Wir wollen, dass hier alle willkommen sind – egal welche Kultur, Religion oder sexuelle Identität
- Jugendarbeit soll Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit und soziales Miteinander fördern und zum Mitgestalten und zur Mitbestimmung in der Gesellschaft anregen
- die Jugendförderung organisiert oder vermittelt Internationale Kinder- und Jugendbegegnungen, Jugendkulturarbeit und außerschulische Bildungsangebote.
- In Jugendeinrichtungen können Jugendliche ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren und persönliche Probleme mit professionellen Ansprechpartnern klären.