Wohngeld / Lastenzuschuss

Wohngeldantrag und Geldscheine

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Zur Anwendung kommt hier das Wohngeldgesetz (WoGG).

Antragsformulare und weitere Informationen zum Thema Wohngeld (u.a. eine Online-Wohngeldberechnung) finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Das Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf ist ein reiner Back-Office-Bereich und nicht für den Kundenkontakt ausgelegt. Ihre ausgefüllten Anträge reichen Sie bitte am Info-Tresen der drei Bürgerämter in Steglitz-Zehlendorf ein.
Beim Ausfüllen der Anträge und für eine Erstberatung zu Ihrem Wohngeldantrag stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiter der drei Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung.

Sollten sich dort weitere Fragen zu Ihrem Antrag ergeben, wird das Bürgeramt Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Wohnungsamt vermitteln.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Antragsteller ohne Termin im Wohnungsamt nicht bedient werden können.