Wichtige Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende
Важлива інформація для біженців війни з України/ |
Важная информация для военных беженцев из Украины
- vom Land Berlin
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Informationen zum Coronavirus COVID-19
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Förderung ehrenamtlichen Engagements
Freiwilliges Engagement kann und wird auf unterschiedlichste Weise gefördert.
Nachstehend finden Sie Fördermöglichkeiten des Bezirkes:
Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften - Einzelmaßnahmen
FEIN-Einzelmaßnahmen
Seit über 20 Jahren fördert das Land Berlin nachbarschaftliche Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur im Rahmen der Erstattung entstandener Sachkosten.
Hierunter zählen Aufwendungen für Renovierungen, Reinigung und Pflanzenpflege sowie infrastrukturelle Verbesserungen im öffentlichen Raum bzw. in öffentlichen Einrichtungen. Diese können z.B. für Materialkosten bei Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt – immer bezogen auf öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Nachbarschaftsheime, Senioreneinrichtungen sowie Sport- und Grünanlagen, gewährt werden.
reine Investitions- oder Ausstattungskosten sind hiervon jedoch ausgenommen
In Aussicht darauf, dass die Kontaktbeschränkungen im Laufe dieses Jahres gelockert werden könnten, wird ab sofort die Möglichkeit der Antragstellung gegeben.
Für Sachkosten, die durch Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, entstehen, können Anträge bis maximal 3.500 € je Initiative gestellt werden. Außerdem ist die Gewährung einer Aufwandspauschale in Höhe von 3 % der tatsächlich entstandenen Sachkosten möglich.
Neu ab dem Jahr 2021 ist jedoch die räumliche Einschränkung, die sich aufgrund bestehender Quartiersmanagements ergeben können, in Steglitz-Zehlendorf.
Nachdem die Thermometersiedlung in Lichterfelde zum Quartiersmanagementgebiet erklärt wurde, können FEIN-Einzelmaßnahmen in diesem Gebiet nicht mehr gewährt werden.
Welcher Bereich hierunter fällt, ist hier nachzusehen:
Quartiersmanagement Thermometersiedlung
Aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit, ist die Antragstellung derzeit nur online möglich.
Bitte berücksichtigen bei der Planung Ihres Vorhabens, dass die Bearbeitung der Anträge vier bis sechs Wochen andauern kann.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt.
Merkblatt FEIN - Einzelmaßnahmen
Hinweise für Antragstellende
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht.
- Die Auswahl der Projekte erfolgt unter anderem auch nach Verfügbarkeit der Mittel, die Beantragung von Sachmitteln, die nicht die volle Fördersumme ausschüpfen ist daher empfehlenswert.
- die Förderung von F.E.I.N.-Einzelmaßnahmen erfolgt grundsätzlich für maximal zwei aufeinanderfolgende Jahre je Antragsteller bzw. Initiative.
- Reine Ausstattungs- und Investitionskosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Dezernat - Bürgerdienste und Soziales
Koordinatorin für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement
Frau Scholz
- Raum:
- 304
- Tel.:
- (030) 902995943
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