Jedes Buch ist eine Reise! NEU in unseren Bibliotheken: Der SAMi-Lesebär und noch mehr Tonies

Pressemitteilung vom 22.12.2021

Mit dem SAMi-Bären können Kinder ab 3 Jahren eigenständig in die Welt der Bücher eintauchen und sich zahlreiche Geschichten unendlich oft erzählen lassen. Der Bär wird an das Buch gesteckt und fängt sofort an zu lesen – genau an der Stelle, wo das Buch aufgeschlagen wird.

Wir haben für unsere Bibliotheken erstmal 10 Starter-Sets mit SAMi-Bär und Buch und 40 einzelne Bücher gekauft. Darunter z.B. Paw Patrol, die Eiskönigin und die Biene Maja. Einrichtung und Bedienung von SAMi sind kinderleicht. SAMi verfügt über einen Akku, der via USB-Anschluss geladen werden kann und etwa 10 Stunden hält. Zuhören kann man über die Lautsprecher und dank Kopfhöreranschluss auch unterwegs. Um neue Geschichten herunterzuladen, wird SAMi mit dem WLAN verbunden oder man lädt die Audiodateien einfach direkt herunter.

Übrigens hat die Stadtbibliothek auch das Angebot der beliebten Tonies erweitert. Insgesamt gibt es jetzt 35 Boxen in den Bibliotheken unseres Bezirks und 600 Tonies – Langeweile wird da nicht aufkommen!

Ein Angebot der Stadtbibliothek Steglitz-Zehlendorf.

Öffnungszeiten:

Ingeborg-Drewitz-Bibliothek: Mo-Fr 12-19 Uhr / Sa 12-16 Uhr (geöffnet vom 27.12.-30.12.2021, geschlossen vom 24.-26.12.2021 und vom 31.12.2021- 02.1.2022)

Gottfried-Benn-Bibliothek: Mo-Fr 12-19 Uhr, Sa 10-14 Uhr (die SAMis sind ausleihbar im Kinderbereich. Dieser ist geöffnet am Mo/Di, Do/Fr von 15-19 Uhr, Mi 12-16 Uhr, Sa 10-14 Uhr. Die komplette Bibliothek bleibt geschlossen vom 24.12.2021 – 02.01.2022)

Stadtteilbibliothek Lankwitz: Mo, Di, Fr 14-18 Uhr, Mi 11-16 Uhr, Do 14-19 Uhr (geschlossen vom 24.12.2021 – 02.01.2022)

Information:

Tel. 030 90299 – 2407 und www.stadtbibliothek-steglitz-zehlendorf.de

Corona-Hinweis:

In unseren Bibliotheken gilt die erweiterte 2G-Regelung. Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren. Während der Weihnachtsferien gilt für Kinder und Schüler*innen ab 6 Jahren die 3G-Regel. Nötig ist dann das Vorzeigen eines negativen Testnachweises einer offiziellen Teststelle, eines Impfnachweises mit QR-Code oder den Nachweis ihrer Genesung, ebenfalls mit QR-Code.