Drucksache - 2073/XX  

 
 
Betreff: Kosten der Umbenennung der Wissmannstr. erstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPHaushWiVerwGleich
Verfasser:Wittke, FranzMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
14.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.02.2021 
Fortsetzung der 54.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.03.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschlussempfehlung vertagt 4
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Änderung durch Antragssteller:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmanstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis zu ersetzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmannstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis vollständig zu ersetzen.

 

Begründung: Durch die Umbenennung der Wissmannstr. entstehen den dort gemeldeten Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden und Betrieben Kosten, die sie nicht zu verantworten haben. Es ist deshalb die Pflicht des Bezirksamtes, als Initiator der neuen Namensgebung und mithin Verursacher dieser Kosten, diese komplett zu übernehmen. Zumal im ähnlich gelagerten Fall der Woermannkehre aus Kostengründen auf eine Umbenennung verzichtet und die deutlich billigere Varianten einer, den historischen Kontext erläuternden, Texttafel oder Stele gewählt wurde.

 
 

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