Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 2073/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Änderung durch Antragssteller:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmanstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis zu ersetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den in der Wissmannstr. gemeldeten Personen die Kosten für die Erstellung neuer Personaldokumente zu erlassen, bzw. ersatzweise diese sowie sonstige anfallende Kosten gegen Nachweis wegen der Änderung der Anschrift voll umfänglich zu erstatten. Gewerbetreibenden und Betrieben, die in der Wissmannstr. ansässig sind, sind die durch die Adressänderung entstehenden Kosten gegen Nachweis vollständig zu ersetzen.
Begründung: Durch die Umbenennung der Wissmannstr. entstehen den dort gemeldeten Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden und Betrieben Kosten, die sie nicht zu verantworten haben. Es ist deshalb die Pflicht des Bezirksamtes, als Initiator der neuen Namensgebung und mithin Verursacher dieser Kosten, diese komplett zu übernehmen. Zumal im ähnlich gelagerten Fall der Woermannkehre aus Kostengründen auf eine Umbenennung verzichtet und die deutlich billigere Varianten einer, den historischen Kontext erläuternden, Texttafel oder Stele gewählt wurde. |
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