Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1928/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, kurzfristig eine Vertretung für die seit längerer Zeit nicht im Dienst befindliche Gleichstellungsbeauftragte zu stellen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, kurzfristig eine Vertretung für die seit längerer Zeit nicht im Dienst befindliche Gleichstellungsbeauftragte zu stellen. Dies könnte auch zunächst eine Honorarstelle sein.
Begründung: Die Neuköllner Gleichstellungsbeauftragte ist bereits länger nicht im Dienst. Dankenswerterweise steht die Leiterin der Stabsstelle Innovation und Zukunft derzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung, doch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, die für alle Neuköllnerinnen und ihre Organisationen zuständig ist, sind umfangreich. Diese Stelle in den Bezirken ist gesetzlich vorgeschrieben. Notwendig ist deshalb die tatsächliche Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.
-Schlussbericht-
Die personelle Besetzung der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Bezirksamt Neukölln ist seit dem 01.01.2021 wieder gewährleistet.
Zur Unterstützung und weiteren Sicherstellung der kontinuierlichen Arbeitsfähigkeit befindet sich derzeit ein gemeinsames Geschäftszimmer mit dem Arbeitsbereich der Beauftragten für Integration im Aufbau.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 22.03.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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