Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Do, 11.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Neu- und Erweiterungsbauten April und Mai 2009      
Ö 2  
Wohnungsbordelle eindämmen  
Enthält Anlagen
0843/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2009 und am 08.09.2009 sowie innerhalb einer Einwohnerversammlung am 25.06.2009 wurde intensiv über das Thema Wohnungsbordelle diskutiert. Dabei hatte das Bezirksamt deutlich gemacht, dass innerhalb der bestehenden Rechtsordnung Bordelle/bordellartige Betriebe nur untersagt werden können, soweit von diesen nachgewiesene Störungen des Umfeldes bzw. der Nachbarschaft ausgingen.

 

Insoweit wurde auch der eigentliche Antragstext zum vorliegenden Beschlusstext in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung konkretisiert.

 

Nach nunmehr fast neun Monaten seit der Einwohnerversammlung hat die Bau- und Wohnungsaufsicht keinerlei Anwohnerbeschwerden über Lärm oder sonstige durch bordellartige Betriebe verursachte Störungen erhalten; damit ergab sich bislang auch kein Handlungsbedarf.

 

Das Bezirksamt versichert, auch in Zukunft auch bei nachgewiesenen Störungen durch bordellartige Betriebe im Flughafenkiez deren Tragbarkeit in einem Wohngebiet zu überprüfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.  

   
    15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.2 - überwiesen
    Das Bezirksamt wir gebeten:

Das Bezirksamt wir gebeten:

 

1.    im Rahmen seiner bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten Wohnungsbordelle im Flughafenkiez restriktiv zu untersagen und

2.    von der Einzelfallregelung keinen Gebrauch zu machen.

 

Die Beratung findet in Verbindung mit der lfd. Nr. 11.3, Drs. Nr. 0841/XVIII statt.

 

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    07.04.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 1 - überwiesen
    Der Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 23

Der Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und Änderungswünsche zur Tagesordnung nicht bestehen.

 

 

 

Zum TOP 1 sind Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerinitiative „Zukunft Neukölln e.V.“ erschienen. Nach kurzer Beratung wird darüber abgestimmt, dass nur einem Vertreter, Herrn Norbert Kröcher, ein Rederecht im Wirtschaftsausschuss eingeräumt wird.

 

Herr Liecke führt zu dem Antrag aus, dass er einen dringenden Handlungsbedarf sieht, das Problem „Wohnungsbordelle im Flughafenkiez“ auf politischer Ebene zu behandeln und die Missstände zu unterbinden. Dem Ordnungsamt wurde in 2007 ein Schreiben übermittelt, in dem der Verdacht auf Menschenhandel und Drogenmissbrauch gemeldet wurde. Dem Ordnungsamt liegen keine diesbezüglichen Informationen vor, lediglich eine Zuwiderhandlung (Prostitution in einer Gaststätte) hat zu einem Erlaubniswiderrufsverfahren geführt. Massive Maßnahmen des Landeskriminalamtes (LKA) haben zu insgesamt vier Schließungen von Gaststätten geführt.

 

Herr Blesing erläutert, dass nach der Legalisierung von Prostitution (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001) bordellartige Betriebe als legale Gewerbebetriebe gelten. Die Frage, ob diese bordellartigen Betriebe in Wohngebieten erlaubt sind, ist durch das Bauordnungsrecht geregelt.

 

Das Ordnungsamt erteilt keine gewerblichen Erlaubnisse, da es sich nur um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt. Bordellartige Betriebe, auch Wohnungsbordelle, müssen nach § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt nur angezeigt werden, wenn sie gewerblich betrieben werden. „Hausfrauen“, die in ihrer Wohnung gelegentlich dieser Tätigkeit nachgehen, fallen nicht unter die Anzeigepflicht. Hier ist aus gewerberechtlicher Sicht regelmäßig nicht nachzuweisen, dass es sich um ein auf Dauer angelegtes, mit Gewinnerzielungsabsicht und damit anzeigepflichtiges Gewerbe handelt.

 

Gewerberechtlich kann gegen bordellartige Betriebe nur vorgegangen werden, wenn gaststättenrechtliche Verstöße oder Straftaten wie Menschenhandel durch die Polizei festgestellt worden sind. Ermittlungsergebnisse der Polizei, die zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen hätten führen können, liegen im Ordnungsamt seit Jahren nicht vor. Seitens des Ordnungsamtes kann nur von ganz vereinzelten Bürgerbeschwerden berichtet werden, die sich alle nicht gegen bordellartige Betriebe direkt richteten, sondern gegen Lärm, der von den Freiern in den Treppenhäusern verursacht wurde. Auf Grund fehlender, nicht ausreichend konkreter Tatbestände (Zeitpunkt, Ort, Personen/Personaldaten) konnten sich daraus keine gerichtsfesten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben.

 

                                       Frau Polizeioberkommissarin Schlehahn von der Direktion 5 und Herr Polizeioberrat Dopichay, Leiter des Abschnitts 55, schildern die Lage im Flughafenkiez ausführlich, berichten über ihre Einsätze/Razzien und Präventionsmaßnahmen. Auch sie weisen darauf hin, dass beweiserhebliche Ermittlungen leider nicht erfolgreich durchgeführt werden können, da die Beweispflicht sehr schwierig ist. Die Frauen, die der Prostitution nachgehen, sind EU-Bürgerinnen, die Freier kommen auf Empfehlung, andere Männer werden nicht von den Frauen angesprochen/belästigt. Die Gaststättenbetreiber, in deren Gaststätten die Kontakte zustande kommen, haben offiziell mit den Frauen nichts zu tun.

 

                                       Herr Kröcher fordert eine politische Entscheidung des Bezirksamtes und appelliert an die Polizei, häufig massive Razzien im Flughafenkiez durchzuführen.

.

Nach längerer Diskussion wird von Herrn Scharmberg angeregt, das Thema auf Grund der schwierigen Rechtslage in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu überweisen.

 

Der Antrag wird  e i n s t i m m i g  in den Ausschuss für Stadtentwicklung  ü b e r w i e s e n.

 

Abschließend weist Herr Blesing darauf hin, dass dieses Thema von der Anwohnerinitiative auch im Internet verbreitet wird. Er  bittet darum, künftig den Adressaten fair und mit einem gewissen Maß an Achtung zu begegnen!

 

   
    22.04.2009 - Ältestenrat
    N 2.1 - überwiesen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    11.06.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - vertagt
    Herrn Mahlo berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23

Herrn Mahlo berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln beklagt die Wohnungsbordelle rund um den Flughafenkiez und damit einhergehende Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel und Drogen. In dieser Sitzung waren Vertreter des Ordnungsamtes sowie der Polizei vertreten und haben ihren Kenntnisstand über die bisherigen Ermittlungen beigesteuert. Inhaltlich muss dieser Antrag jedoch unter baurechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.

 

Herr Morsbach weist auf die diesbezüglich stattfindende Einwohnerversammlung am 25. Juni 2009 hin, der Antrag wird hier heute nur andiskutiert und erneut unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Einwohnerversammlung im Herbst aufgerufen. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln wird in dieser Sitzung zu ihrem Anliegen nicht das Wort ergreifen.

 

Herr Borowski führt zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten aus:

·         Eine normale Wohnung, die von der dort lebenden Frau zum Leben und gleichzeitig zur Prostitution genutzt wird.

·         Wohnungsbordelle: Dieses sind Wohnungen, die nicht mehr Wohnzwecken dienen.

·         Bordelle: Dies sind gewerbsmäßiger Einrichtungen, meist im Erdgeschoss

Nur am Hermannplatz Nummer zwei gibt es einen genehmigten Bordellbetrieb. In Wohngebieten müssten alle drei oben genannten Formen der Prostitution nur angezeigt werden. Nach Änderung der rechtlichen Grundlagen ist Prostitution ein normales Gewerbe. Das Baurecht darf nicht von Moral beeinflusst werden und diese Gewerbestätten können nicht mit einem einzuleitenden B-Plan versagt werden. Als einzige Möglichkeit bleibt, bei Störungen der Nachbarschaft diese Betriebe zu untersagen. Hierzu müssen dem Amt aber Beweise vorliegen. In einem Bebauungsplan können Gewerbeausschlüsse nur durch positive Formulierungen erfolgen, wie zum Beispiel „nichtstörendes Gewerbe ist im Wohngebiet zulässig“.

 

Wortbeiträge von Frau Zellmer und Herrn Eichholz beschäftigen sich mit der Unterstützung der Bürgerinitiative Zukunft Neukölln bei der Beschaffung von beweiskräftigem Material.

 

Der Antrag wird vertagt.

 

   
    08.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Eichholz fasst den bisherigen Beratungsverlauf zu diesem Antrag zusammen

Herr Eichholz fasst den bisherigen Beratungsverlauf zu diesem Antrag zusammen. Nach dem durch die Einwohnerversammlung Bewegung auch bei den anderen Fraktionen in die Sache gekommen ist, hält er diese Begründung an dieser Stelle kurz. Wohl wissend, dass die Gesetzeslage nicht so griffig ist, sollten in B-Plänen Bordelle die änliche Nebenerscheinungen wie Spielhallen mit sich bringen, untersagt werden. Die Klage wäre dann abzuwarten.

 

Herr Morsbach weist darauf hin, dass dieses Ansinnen weit über den Antragstext hinausgeht.

 

Herr Koglin ergreift das Wort und möchte mit einem Änderungsantrag, der einen Kompromiss in der Sache herstellt, die Diskussion verkürzen:

Änderungsantrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen seiner bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten Wohnungsbordelle im Flughafenkiez zu untersagen, wenn eine Prüfung der tatsächlichen Störungs- und Belästigungssituation konkrete Anwohner-beschwerden bestätigt.

 

Herr Mahlo sieht in diesem Vorschlag einen gangbaren Weg und stimmt für die Fraktion der CDU dem Änderungsvorschlag der SPD zu. Ein weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht unter den Mitgliedern, daher kommt der Änderungs-antrag zur Abstimmung, der einstimmig angenommen wird.

 

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wir gebeten, im Rahmen seiner bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten Wohnungsbordelle im Flughafenkiez zu untersagen, wenn eine Prüfung der tatsächlichen Störungs- und Belästigungssituationen konkrete Anwohnerbeschwerden bestätigt.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der LINKEN zugestimmt.

   
    28.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3  
B-Plan XIV-256-1 "Am Bergpfuhl" Festsetzung des B-Planes (fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV am 8. Juli 2009)      
Ö 4  
B-Plan XIV-157i "Lindholzweg" Festsetzung des B-Planes (fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV am 8. Juli 2009)      
Ö 5  
B-Plan 8-48 "Seidelbastweg/Kanalstraße" Aufstellung des B-Planes      
Ö 6  
B-Plan XIV-201 "Rudower Fließ/Groß-Ziethener Chaussee" Einstellung des Bebauungsplanverfahrens      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Protokolle der 27. und 28. Sitzung      
Ö 10  
Nächste Sitzung: 14. Juli 2009      
               
 
 

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