Drucksache - 0843/XVIII  

 
 
Betreff: Wohnungsbordelle eindämmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Bau
Verfasser:Liecke, FalkoBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
07.04.2009 
23. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
22.04.2009    54. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
11.06.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.09.2009 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2009 und am 08.09.2009 sowie innerhalb einer Einwohnerversammlung am 25.06.2009 wurde intensiv über das Thema Wohnungsbordelle diskutiert. Dabei hatte das Bezirksamt deutlich gemacht, dass innerhalb der bestehenden Rechtsordnung Bordelle/bordellartige Betriebe nur untersagt werden können, soweit von diesen nachgewiesene Störungen des Umfeldes bzw. der Nachbarschaft ausgingen.

 

Insoweit wurde auch der eigentliche Antragstext zum vorliegenden Beschlusstext in der 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung konkretisiert.

 

Nach nunmehr fast neun Monaten seit der Einwohnerversammlung hat die Bau- und Wohnungsaufsicht keinerlei Anwohnerbeschwerden über Lärm oder sonstige durch bordellartige Betriebe verursachte Störungen erhalten; damit ergab sich bislang auch kein Handlungsbedarf.

 

Das Bezirksamt versichert, auch in Zukunft auch bei nachgewiesenen Störungen durch bordellartige Betriebe im Flughafenkiez deren Tragbarkeit in einem Wohngebiet zu überprüfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.  

 
 

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