Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0843/XVIII
Im
Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2009 und am 08.09.2009 sowie innerhalb
einer Einwohnerversammlung am 25.06.2009 wurde intensiv über das Thema
Wohnungsbordelle diskutiert. Dabei hatte das Bezirksamt deutlich gemacht, dass
innerhalb der bestehenden Rechtsordnung Bordelle/bordellartige Betriebe nur
untersagt werden können, soweit von diesen nachgewiesene Störungen des Umfeldes
bzw. der Nachbarschaft ausgingen. Insoweit
wurde auch der eigentliche Antragstext zum vorliegenden Beschlusstext in der
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung konkretisiert. Nach
nunmehr fast neun Monaten seit der Einwohnerversammlung hat die Bau- und
Wohnungsaufsicht keinerlei Anwohnerbeschwerden über Lärm oder sonstige durch
bordellartige Betriebe verursachte Störungen erhalten; damit ergab sich bislang
auch kein Handlungsbedarf. Das
Bezirksamt versichert, auch in Zukunft auch bei nachgewiesenen Störungen durch
bordellartige Betriebe im Flughafenkiez deren Tragbarkeit in einem Wohngebiet
zu überprüfen. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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