Auszug - Wohnungsbordelle eindämmen  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 11.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0843/XVIII Wohnungsbordelle eindämmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Bau
Verfasser:Liecke, FalkoBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herrn Mahlo berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23

Herrn Mahlo berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln beklagt die Wohnungsbordelle rund um den Flughafenkiez und damit einhergehende Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel und Drogen. In dieser Sitzung waren Vertreter des Ordnungsamtes sowie der Polizei vertreten und haben ihren Kenntnisstand über die bisherigen Ermittlungen beigesteuert. Inhaltlich muss dieser Antrag jedoch unter baurechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.

 

Herr Morsbach weist auf die diesbezüglich stattfindende Einwohnerversammlung am 25. Juni 2009 hin, der Antrag wird hier heute nur andiskutiert und erneut unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Einwohnerversammlung im Herbst aufgerufen. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln wird in dieser Sitzung zu ihrem Anliegen nicht das Wort ergreifen.

 

Herr Borowski führt zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten aus:

·         Eine normale Wohnung, die von der dort lebenden Frau zum Leben und gleichzeitig zur Prostitution genutzt wird.

·         Wohnungsbordelle: Dieses sind Wohnungen, die nicht mehr Wohnzwecken dienen.

·         Bordelle: Dies sind gewerbsmäßiger Einrichtungen, meist im Erdgeschoss

Nur am Hermannplatz Nummer zwei gibt es einen genehmigten Bordellbetrieb. In Wohngebieten müssten alle drei oben genannten Formen der Prostitution nur angezeigt werden. Nach Änderung der rechtlichen Grundlagen ist Prostitution ein normales Gewerbe. Das Baurecht darf nicht von Moral beeinflusst werden und diese Gewerbestätten können nicht mit einem einzuleitenden B-Plan versagt werden. Als einzige Möglichkeit bleibt, bei Störungen der Nachbarschaft diese Betriebe zu untersagen. Hierzu müssen dem Amt aber Beweise vorliegen. In einem Bebauungsplan können Gewerbeausschlüsse nur durch positive Formulierungen erfolgen, wie zum Beispiel „nichtstörendes Gewerbe ist im Wohngebiet zulässig“.

 

Wortbeiträge von Frau Zellmer und Herrn Eichholz beschäftigen sich mit der Unterstützung der Bürgerinitiative Zukunft Neukölln bei der Beschaffung von beweiskräftigem Material.

 

Der Antrag wird vertagt.

 


 
 

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