Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl von Patientenfürsprecher/innen  
0285/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Aufhebung einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt  
0283/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kielhorn-Schule (Kopfstr. 55, 12053 Berlin) wird zum Schuljahr 2012/13 aufgehoben. 

 

Begründung:

 

Die Kielhorn-Schule ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und umfasst im Grundstufenbereich die Klassen 3-6 (mit derzeit insgesamt 24 Schüler/innen) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 7-10 mit derzeit insgesamt 40 Schüler/innen).

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für den Bildungsbereich ist hier vor allem der Artikel 24 von besonderer Relevanz, in Absatz 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

Die insofern erfolgende Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinbildenden Schulen führt zu einem entsprechenden Rückgang der Anzahl an Schüler/innen in den Förderzentren, insbesondere mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Sprache“.

 

Unter Berücksichtigung des weiterhin bestehenden Elternwahlrechts und der insofern nur sehr schwer einzuschätzenden Entwicklung, ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für den Bezirk Neukölln eine schrittweise Umsetzung zur Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinen Schulen und ein damit sukzessiver Abbau von Förderzentren vorgesehen.

 

In einem ersten Schritt wird daher die Karlsgarten-Schule zum Schuljahr 2012/13 das Konzept der „Inklusiven Schule“ mit den Schülerinnen und Schülern des Grundstufenbereichs des Förderzentrums Kielhorn-Schule umsetzen. Die Oberstufenschüler der Kielhorn-Schule wechseln an das Förderzentrum der Adolf-Reichwein-Schule und die Kielhorn-Schule kann damit aufgelöst werden. Diese Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit den betreffenden und vorstehend genannten Schulen.

 

Die im Schulgebäude Kopfstr. 55 frei werdenden Räume werden zukünftig von der ebenfalls in diesem Gebäude befindlichen Zuckmayer-Schule (Integrierte Sekundarschule) sowie zu einem geringen Teil auch von der benachbarten Regenbogen-Schule (Grundschule) genutzt. Beide Schulen haben aufgrund des Ganztagsbetriebs einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten.  

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 549, 560):

(3) Die Bezirke entscheiden über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. …

 

§ 12 Absatz 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 692):

(2) Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

… 10. die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen …

 

 

   
    13.06.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die Kielhorn-Schule (Kopfstr

Die Kielhorn-Schule (Kopfstr. 55, 12053 Berlin) wird zum Schuljahr 2012/13 aufgehoben. 

 

Begründung:

 

Die Kielhorn-Schule ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und umfasst im Grundstufenbereich die Klassen 3-6 (mit derzeit insgesamt 24 Schüler/innen) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 7-10 mit derzeit insgesamt 40 Schüler/innen).

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für den Bildungsbereich ist hier vor allem der Artikel 24 von besonderer Relevanz, in Absatz 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

Die insofern erfolgende Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinbildenden Schulen führt zu einem entsprechenden Rückgang der Anzahl an Schüler/innen in den Förderzentren, insbesondere mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Sprache“.

 

Unter Berücksichtigung des weiterhin bestehenden Elternwahlrechts und der insofern nur sehr schwer einzuschätzenden Entwicklung, ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für den Bezirk Neukölln eine schrittweise Umsetzung zur Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinen Schulen und ein damit sukzessiver Abbau von Förderzentren vorgesehen.

 

In einem ersten Schritt wird daher die Karlsgarten-Schule zum Schuljahr 2012/13 das Konzept der „Inklusiven Schule“ mit den Schülerinnen und Schülern des Grundstufenbereichs des Förderzentrums Kielhorn-Schule umsetzen. Die Oberstufenschüler der Kielhorn-Schule wechseln an das Förderzentrum der Adolf-Reichwein-Schule und die Kielhorn-Schule kann damit aufgelöst werden. Diese Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit den betreffenden und vorstehend genannten Schulen.

 

Die im Schulgebäude Kopfstr. 55 frei werdenden Räume werden zukünftig von der ebenfalls in diesem Gebäude befindlichen Zuckmayer-Schule (Integrierte Sekundarschule) sowie zu einem geringen Teil auch von der benachbarten Regenbogen-Schule (Grundschule) genutzt. Beide Schulen haben aufgrund des Ganztagsbetriebs einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten.  

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 549, 560):

(3) Die Bezirke entscheiden über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. …

 

§ 12 Absatz 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 692):

(2) Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

… 10. die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen …

 

 

Es folgen Redebeiträge von Frau BzStR Dr. Giffey, Herrn BV Licher, Frau BV Michel, Herrn BV Scharmberg, Frau BV Lanske, Frau BV Michel, Frau BV Schwarzer und Frau BzStR Dr. Giffey.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU und PIRATEN sowie Enthaltung der Grünen und LINKEN zugestimmt.

Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Bürgerdienste  
0262/XIX  
Ö 8.2  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
0263/XIX  
Ö 8.3  
Berichte der Patientenfürsprecher/innen für das Jahr 2011  
Enthält Anlagen
0284/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Gewährung von Sachmitteln für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften  
0292/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
"Parkschein" für Handwerker  
0287/XIX  
Ö 9.3  
Küche kalt?  
0294/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss 2011  
0289/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Bündnisse für Wohnen und Mieten  
0290/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Umgestaltung des Hermannplatzes  
0293/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Generationsübergreifendes Wohnen in Neukölln  
0288/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Prävention durch Zigarettenwerbung  
0295/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Schließfachmisere in der Helene-Nathan-Bibliothek  
0296/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Bildungsgutscheine für Pflegeberufe  
0291/XIX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Haltverbot in der Scheveninger Straße  
0173/XIX  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Weitere Kürzungen und Sperren im Bezirkshaushalt?  
0297/XIX  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Chancengleiche Beschulung  
0275/XIX  
Ö 11.3  
Enthält Anlagen
Schulstandsort Karlsgartenstraße  
0276/XIX  
Ö 11.4  
Enthält Anlagen
Kinderarmut in Neukölln  
0269/XIX  
Ö 11.5  
Enthält Anlagen
Rechtsradikalismus und Gewalt im Neuköllner Sport  
0277/XIX  
Ö 11.6  
Enthält Anlagen
VHS im Einkaufszentrum?  
0270/XIX  
Ö 12     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13     Anträge      
Ö 13.1  
Abfederung der Honorarerhöhungen an Volkshochschulen  
0281/XIX  
Ö 13.2  
Lehrer an Brennpunktschulen  
0282/XIX  
Ö 13.3  
Ausweisung von Kosten in Schlussberichten  
0265/XIX  
Ö 13.4  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
0268/XIX  
Ö 13.5  
Ausreichend Lehrpersonal an Neuköllner Grundschulen  
0278/XIX  
Ö 13.6  
Pressespiegel online veröffentlichen  
0264/XIX  
Ö 13.7  
Schließfächer in der Helene-Nathan-Bibliothek  
0279/XIX  
Ö 13.8  
Rathausvorplatz in Alfred-Scholz-Platz umbenennen  
0271/XIX  
Ö 13.9  
Rauchverbot auf Kinderspielplätzen verhängen und kontrollieren  
0280/XIX  
Ö 13.10  
Konsensliste als Drucksache im ALLRIS  
0266/XIX  
Ö 13.11  
Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern  
0272/XIX  
Ö 13.12  
Einwohnerfragen als Drucksache im ALLRIS  
0267/XIX  
Ö 13.13  
Mietkosten sparen und VHS-Kursangebot ausweiten  
0273/XIX  
Ö 13.14  
Gebührensatzung für Fernbusunternehmen  
0274/XIX  
Ö 14     Mitteilungen      
Ö 15     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 15.1  
Babyklappe und Geburten im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikum Neukölln sollen weiterhin unterstützt werden  
0209/XIX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen