Drucksache - 0283/XIX  

 
 
Betreff: Aufhebung einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BiSchulKuSportBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Dr. Giffey, FranziskaDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kielhorn-Schule (Kopfstr. 55, 12053 Berlin) wird zum Schuljahr 2012/13 aufgehoben. 

 

Begründung:

 

Die Kielhorn-Schule ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und umfasst im Grundstufenbereich die Klassen 3-6 (mit derzeit insgesamt 24 Schüler/innen) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 7-10 mit derzeit insgesamt 40 Schüler/innen).

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Für den Bildungsbereich ist hier vor allem der Artikel 24 von besonderer Relevanz, in Absatz 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

Die insofern erfolgende Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinbildenden Schulen führt zu einem entsprechenden Rückgang der Anzahl an Schüler/innen in den Förderzentren, insbesondere mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Sprache“.

 

Unter Berücksichtigung des weiterhin bestehenden Elternwahlrechts und der insofern nur sehr schwer einzuschätzenden Entwicklung, ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für den Bezirk Neukölln eine schrittweise Umsetzung zur Erhöhung des Anteils inklusiver Angebote in den allgemeinen Schulen und ein damit sukzessiver Abbau von Förderzentren vorgesehen.

 

In einem ersten Schritt wird daher die Karlsgarten-Schule zum Schuljahr 2012/13 das Konzept der „Inklusiven Schule“ mit den Schülerinnen und Schülern des Grundstufenbereichs des Förderzentrums Kielhorn-Schule umsetzen. Die Oberstufenschüler der Kielhorn-Schule wechseln an das Förderzentrum der Adolf-Reichwein-Schule und die Kielhorn-Schule kann damit aufgelöst werden. Diese Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit den betreffenden und vorstehend genannten Schulen.

 

Die im Schulgebäude Kopfstr. 55 frei werdenden Räume werden zukünftig von der ebenfalls in diesem Gebäude befindlichen Zuckmayer-Schule (Integrierte Sekundarschule) sowie zu einem geringen Teil auch von der benachbarten Regenbogen-Schule (Grundschule) genutzt. Beide Schulen haben aufgrund des Ganztagsbetriebs einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten.  

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 549, 560):

(3) Die Bezirke entscheiden über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. …

 

§ 12 Absatz 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 692):

(2) Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

… 10. die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen …

 

 

 
 

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