Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht im 2. Quartal des Jahres in Kooperation mit den beteiligten Partnerinnen und Partnern eine Zwischenbilanz zur Arbeit der Jugendberufsagentur vorzulegen. In dieser soll u. a. dargestellt werden, inwiefern es gelungen ist:
- unversorgte, ausbildungsplatzsuchende Bewerbern/innen in Ausbildung zu bringen;
- jungen Menschen ohne Schulabschluss die Gelegenheit gegeben wurde, diesen nachzuholen;
- Jugendlichen passende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu machen, z. B. auch bei Vorliegen von Suchtproblemen.