Drucksache - DS/0162/VIII  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss der VIII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin JugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Folgende Personen werden als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG bzw. als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß § 35 Abs. 9 KJHG berufen:

 

Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

Frau Ute Evensen

 

Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

Herr Christof Buck

 

Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

Herr Sebastian Rabus

 

Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates:

 

Herr Dirk Gawlitza

als stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Eileen Hager

 

Eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche

 

Frau Felicitas Probiesch

 

Begründung:

 

r die VIII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl S. 217), Artikel II des Geseetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes, des Bezirkselternausschusses Kita und des Bezirksschulbeirates sowie von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften rger/innen als beratende Mitglieder und stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen. Die Benennungen zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde sowie der freigeistigen Verbände liegen noch nicht vor und werden ggf. nachgereicht.

 

Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannten Personen in die Funktion als beratendes Mitglied bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.

 

 

 
 

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