Drucksache - DS/0170/VIII  

 
 
Betreff: Wiederbefassungsantrag
Status:öffentlichAktenzeichen:zurückgezogen am 16.03.2017
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1. Antrag auf Wiederbefassung betreffend zweier Dringlichkeitsanträge der SPD, eingereicht in der BVV-Sitzung vom 16.2.2017.

2. Die Dringlichkeitsanträge DS/0123/VIII und DS/0124/VIII werden zurückgewiesen, überarbeitet und neu verhandelt.

 

Begründung:

Die beiden Anträge enthalten sowohl Rechts- als auch Sachmängel und waren hinsichtlich ihrer Dringlichkeit nicht überzeugend dargestellt. Sie standen erst zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage zur Verfügung und waren bereits unter TOP 4 Gegenstand der Abstimmung über ihre Eilbedürftigkeit. Es bestand somit keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Überprüfung für die Fraktionsmitglieder der AfD.

  1. Rechtsmängel im Prozedere der Beschlussfassung

Nach § 36 Abs. 3 GO sind „Anträge mit Finanzierungsbedarf grundsätzlich in den für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschuss zu verweisen.“ Dringliche Anträge werden davon nicht ausgenommen.

  • Im Antrag der DS/0123/VIII ist von der Planung eines notwendigen Anbaus zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr die Rede und damit von einem erheblichen Finanzbedarf in der Zukunft.
  • Im Antrag DS/0124/VIII wird mit der Einstellung von Personal gerechnet, d. h. mit langfristigen Mehrausgaben.

Ein Verweis in den Haushaltsausschuss hat aber nicht stattgefunden. Die Anträge verstoßen insofern gegen eine Rechtsnorm und hätten gar nicht zur Abstimmung kommen dürfen.

  1. Sachmängel im Text der Drucksachen

Dringlichkeitsanträge sollten wegen der verkürzten Zeit zur Kenntnisnahme verständlich und richtig sein.

  • Aus DS/0123/VIII ging zunächst nicht hervor, welche Fuhrpark-Veränderungen  drohen und welche Art Fahrzeug davon betroffen ist. (Rettungswagen, Notarztwagen oder Löschfahrzeug).

Durch mündlich vorgetragene Korrekturen wurde der Antrag an 3 Stellen verändert, aber nicht noch einmal vorgelesen, so dass über den Gegenstand der Abstimmung keine Klarheit bestand.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Zur Gewährleistung einer sachbezogenen und rechtskonformen Arbeit in der BVV sind o. g. Anträge umgehend, d. h. ohne vorsätzliche Verzögerung abzuändern.

Die Verhinderung undemokratischer Prozesse in der BVV ist sofort entgegenzutreten.

 

 
 

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