Drucksache - DS/0170/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Antrag auf Wiederbefassung betreffend zweier Dringlichkeitsanträge der SPD, eingereicht in der BVV-Sitzung vom 16.2.2017. 2. Die Dringlichkeitsanträge DS/0123/VIII und DS/0124/VIII werden zurückgewiesen, überarbeitet und neu verhandelt.
Begründung: Die beiden Anträge enthalten sowohl Rechts- als auch Sachmängel und waren hinsichtlich ihrer Dringlichkeit nicht überzeugend dargestellt. Sie standen erst zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage zur Verfügung und waren bereits unter TOP 4 Gegenstand der Abstimmung über ihre Eilbedürftigkeit. Es bestand somit keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Überprüfung für die Fraktionsmitglieder der AfD.
Nach § 36 Abs. 3 GO sind „Anträge mit Finanzierungsbedarf grundsätzlich in den für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschuss zu verweisen.“ Dringliche Anträge werden davon nicht ausgenommen.
Ein Verweis in den Haushaltsausschuss hat aber nicht stattgefunden. Die Anträge verstoßen insofern gegen eine Rechtsnorm und hätten gar nicht zur Abstimmung kommen dürfen.
Dringlichkeitsanträge sollten wegen der verkürzten Zeit zur Kenntnisnahme verständlich und richtig sein.
Durch mündlich vorgetragene Korrekturen wurde der Antrag an 3 Stellen verändert, aber nicht noch einmal vorgelesen, so dass über den Gegenstand der Abstimmung keine Klarheit bestand.
Begründung der Dringlichkeit: Zur Gewährleistung einer sachbezogenen und rechtskonformen Arbeit in der BVV sind o. g. Anträge umgehend, d. h. ohne vorsätzliche Verzögerung abzuändern. Die Verhinderung undemokratischer Prozesse in der BVV ist sofort entgegenzutreten.
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