Drucksache - DS/0120/VIII  

 
 
Betreff: Obdachlosigkeit bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage AfD PDF-Dokument
Antwort BA  

Das Problem Berlin als Hauptstadt der Obdachlosen“, ist überall sichtbar. Nach Schätzungen der Wohlfahrtsverbände leben etwa 20.000 bis 25.000 Menschen in Berlin auf der Straße. Die Ursachen sind bekannt: Harz IV, Verdrängungswettbewerb und gestiegene Migrantenzahlen führten zu einem angespannten Wohnungsmarkt. Darum ist verstärkt die Aufmerksamkeit auf die Sicherung von Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose und von Obdachlosigkeit betroffene Menschen im Lichtenberger Stadtgebiet zu richten.
Eine Studie der Humboldt-Universität macht die Jobcenter für Zwangsräumungen verantwortlich. Demnach seien in Berlin die Jobcenter neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die „Motoren von Verdrängungen und Zwangsräumungen“. Das sind in Berlin immerhin 5.000 bis 7.000 pro Jahr bei circa 10.000 Räumungsklagen.
Die Jobcenter seien dafür maßgeblich verantwortlich, weil sie Gelder zu spät oder auf falsche Konten zahlten oder Bewilligungen verweigerten. Die Bemessungsgrenzen der Jobcenter für Mieten hätten zudem mit den realen Mietsteigerungen nichts zu tun, so dass die Betroffenen Mietschulden anhäuften. Rutschen aber Erwerbslose in die Wohnungslosigkeit, dann setzt ein fataler Kreislauf ein: Ohne Job wird es extrem schwer, eine Wohnung zu finden, ohne Wohnung gibt es kaum Aussicht auf einen Job (Dr. Utz Anhalt, Quelle: Gegen-Hartz IV vom 28.10.2016).

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Warum bringt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin am 31.01.2017 eine Pressemitteilung heraus, die die Bevölkerung fragt: „Obdachlose im Winter – wie können Sie helfen?“

 

2. Warum hat die Beschlussempfehlung (DS/1767/VII vom 10.12.2015 die Situation für die Obdachlosen und von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen im Lichtenberger Stadtgebiet keine entscheidende Wirkung erzielt?

 

3. Wie viele Menschen wurden wegen Obdachlosigkeit bzw. drohendem Wohnungsverlust 2016 vom Amt für Soziales beraten und untergebracht?

 

4. Wie viele Obdachloseneinrichtungen und die darin enthaltene Anzahl der Plätze gab es im Bezirk 2014, 2015 und 2016? Wer sind die Träger? Wie hoch war der durchschnittlich übernommene Kostensatz?

 

5. Das Notprogramm „Kältehilfe“ bietet einen Notschlafplatz über eine sehr begrenzte Zahl von Übernachtungen. Wie viele Menschen nutzten 2016 die „Kältehilfe“ im Lichtenberger Stadtgebiet?

 

6. Wie viele Menschen im Lichtenberger Stadtgebiet waren 2013 bis 2016 mittel- und unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht?

 

7. Wie viele Menschen wurden im Stadtgebiet Lichtenberg in den Jahren 2013 bis 2016 zwangsgeräumt auf Grund rückständiger Mieten? Wie viele Menschen davon waren beim Arbeitsamt, Jobcenter bzw. beim Sozialamt gemeldet?

 

8. Wie viele Wohngeldanträge sind durch Mietsteigerung ab dem Jahr 2014 zusätzlich festgestellt worden. Wie viele Wohngeldanträge wurden 2013 bis 2016 bewilligt?

 

9. Wie viele Mietschulden (Beträge in €) wurden durch die Ämter in den Jahren 2013 bis 2016 übernommen?

 

10. Bei wie vielen Menschen, die beim Arbeitsamt, Jobcenter oder Sozialamt geführt werden, wurden durch diese  Ämter Wohnungswechsel angeordnet (Wohnungsgröße, Miethöhe)?

 

11. Warum wurden trotz scharfer Proteste die Bemessungsgrenzen der Jobcenter für die angepassten Wohnkosten von den Realkosten und Mietsteigerungen abgekoppelt, so dass verstärkt Erwerbslose in die Wohnungslosigkeit und dann in die Obdachlosigkeit abrutschen?

 

12. Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für das Bezirksamt Lichtenberg, um die Bedürftigen (keine Migranten) unterzubringen (bitte die Zahlen von 2013 bis 2016)?

 

13. Gibt es Erkenntnisse, dass Obdachlose im Lichtenberger Stadtgebiet Opfer von Gewalt wurden in den Jahren 2013 bis 2016?

 

14. Warum stimmt das Bezirksamt Lichtenberg in Kenntnis der wohnungspolitischen Brisanz einem Investment (Privat bzw. Wohnungsbaugesellschaft) zu (B-Plan, Baugenehmigung), indem nur 25 % der Wohnungen sozialverträgliche Mieten haben sollen? Wie ist dies mit der angeblichen Sozialkompetenz in der Bezirkspolitik vereinbar?

 

15. Warum verschärft das Bezirksamt durch ihre Politik „Noch mehr Migranten nach Lichtenberg“ das wohnungspolitische Problem der Verdrängung für Erwerbslose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen im Bezirk Lichtenberg?

Hat sich in diesem Zusammenhang das Bezirksamt Lichtenberg in irgendeiner Weise und zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die Zuführung durch den Königsteiner Schlüssel gewehrt, in Kenntnis, dass es in Deutschland rund 2.000.000 leerstehende Wohnungen gibt?

 

16. Welchen Einfluss nimmt das Bezirksamt Lichtenberg, um das genossenschaftliche Wohneigentum zu fördern, da dies vor erheblichen Mietsteigerungsverwerfungen besser geschützt ist?

 

 

 

 
 

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