Drucksache - DS/0131/VIII  

 
 
Betreff: "Umweltkatastrophe" in der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1. Das Bezirksamt ist hiermit zu beauftragen, die entsprechende Senatsverwaltung umgehend schriftlich aufzufordern, sofortige geeignete Maßnahmen einzuleiten, die die Wasserqualität des Rummelsburger Sees nachhaltig verbessert.

2. Die Senatsverwaltung ist durch das Bezirksamt Lichtenberg aufzufordern, kurzfristig eine Konzeption zur Beseitigung des kontaminierten Schlamms vorzulegen.

3. Das Fischereiamt ist durch das Bezirksamt Lichtenberg aufzufordern, entsprechende Fischproben aus dem Rummelsburger See zu entnehmen, um die Belastung dieser Fische mit Schwermetallen festzustellen. Das Angeln ist daher bis auf weiteres zu verbieten.

 

Begründung:

1. Gemäß Antwort des Bezirksamtes zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 24.01.2017 fühlt sich das Bezirksamt Lichtenberg, in dessen Territorium sich der Rummelsburger See befindet, nicht zuständig. Vielmehr wird auf die Senatsverwaltung verwiesen.

Das Bezirksamt Lichtenberg sei nur Anrainer und bestätigt in der Antwort vom 24.01.2017, dass das Gewässer derart verschmutzt sei, so das eine Ausweitung als LSG nicht zu rechtfertigen sein würde.

2. Ein Prinzip des Wasserechtes ist, dass die Gewässernutzung einen anderen Anrainer, hier der Bezirk Lichtenberg mit seinen Menschen und Gästen, nicht signifikant schädigen darf, was hier nicht auszuschließen ist. Damit verletzt das Bezirksamt Lichtenberg in Kenntnis der Gesamtsituation um die Schwermetallbelastung vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht.

3. Es gilt die Gleichberechtigung der Anrainer (Bezirksamt, Senat, Wasserschifffahrtsamt, Bund, Fischereiamt) festzustellen und die Idee des „gemeinsamen Eigentums“ zu akzeptieren.

 

 

 

 
 

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