Drucksache - DS/0152/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen des Senats für eine bessere Ausstattung der Lichtenberger Schulen mit Lehr- und Lernmitteln im Zuge der Einführung der neuen Rahmlehrpläne einzusetzen und hierfür ein erhöhtes Budget bereitzustellen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Umstellung der Rahmenpläne bringt eine vorübergehende finanzielle Belastung der schulischen Lehr- und Lernmittelbudgets mit sich. Der § 7 Abs. 6 des Schulgesetzes erlaubt es den Schulen für diesen oder ähnlich gelagerte Fälle Vorsorge zu treffen. Von den Schulen können Lehr- und Lernmittel in der Voraussicht einer Änderung angespart und Rücklagen für zukünftige Haushaltsjahre gebildet werden. Aus diesen Rücklagen sollte es den Schulen dann möglich sein, vorübergehende Mehrbelastungen zu finanzieren.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden von den Lichtenberger allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft Rücklagen in Höhe von insgesamt 376 T€ gebildet.
Im Haushaltsjahr 2017 stehen den Lichtenberger Schulen inklusive Rücklagen insgesamt 2,72 Mio. € für Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.
Sofern diese Mittel nicht der Deckung der temporären Finanzlast genügen, die durch die Umstellung der Rahmenpläne entsteht, ist der Beschluss der BVV zur Freigabe von Mitteln über die vorgegebene Leitlinie für Lehr- und Lernmittel hinaus erforderlich.
Als Ausgleich kann bei der Senatsschulverwaltung die Basiskorrektur der überplanmäßigen Lehr- und Lernmittel für das Haushaltsjahr 2017 zu 100% beantragt werden.
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