Drucksache - DS/0149/VIII  

 
 
Betreff: Kinderplansche für Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Anlage Antrag  
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzB (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, die Errichtung von mindestens einer weiteren Kinderplansche zu prüfen, wobei folgende Standorte in die Prüfung mit einbezogen werden sollen:

 

1.)    Grundstück bzw. Grünfläche hinter dem Wohnhaus Altenhofer Straße (5-7ff.)

 

2.)    Grundstück bzw. Grünfläche hinter dem Wohnhaus Landsberger Allee 273

 

3.)    Grünfläche an der Falkenberger Chaussee/Ecke Vincent-van-Gogh-Straße.

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1:

Entsprechend Landschaftsrahmenplan ist diese Fläche in Kategorie C eingeordnet und ist somit für die Grünversorgung entbehrlich( Abgabefläche ).

Eine Errichtung einer Sprühplansche ist daher nicht möglich.

 

Zu 2:

Im Umfeld der Landsberger Allee 273 stehen keine Flächen des SGA (vis-á-vis Alleecenter) zur Verfügung. Das Fontänenfeld am Alleecenter wird schon jetzt als Wasserspielplatz genutzt.

 

Zu 3:

Auf dem Kinderspielplatz Warnitzer Bogen ist ein Sprühbogen vorhanden.

In dem Quartierspark Neubrandenburger Str. wird ein Wasserspiel neu errichtet. Baubeginn ist ab dem 10.09.2018 geplant und die Inbetriebnahme für die Saison 2019.

 

Allgemeiner Hinweis:

Das Anstauen von Wasser (Plansche) ist aus hygienischen Gründen nicht statthaft. Im öffentlichen Raum können daher nur Sprühbögen oder andere wasserspendende Elemente (Pumpen/ bespielbare Plastiken, u.s.w.) mit ungehindertem Wasserabfluss errichtet werden. Der Betrieb erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz, damit entstehen erhebliche Folgekosten für die Wassernutzung und Abwasserentsorgung.

 

Eine Abstimmung mit der Spielplatzplanung (UmNat) ist unbedingt erforderlich; die Realisierung könnte gegebenenfalls über I-Planung erfolgen. Je Anlage ist mit Kosten von bis zu 50T€ zu rechnen.

 

 
 

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