Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt
1.
den
Entwurf des Bebauungsplans XV-62 vom 31. August 2005 gemäß Anlage 2 des
BA-Beschlusses Nr. 534/06 und die Begründung vom Februar 2006 gemäß Anlage 3
des BA-Beschlusses Nr. 534/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,
2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-62 gemäß
Anlage 4 des BA-Beschlusses Nr. 534/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.
Dieser Beschluss
schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht
berühren.