Auszug - Bebauungsplan XV-62 ("Lohmühlenufer") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow - Auswertung der öffentlichen Auslegung - Entwurf des Bebauungsplans XV-62 - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-62
BA: Der BA-Beschluss vom 7.3. beinhalte eine Änderung. In
der Antwort des BA auf das Wagendorf Lohmühle heiße es in der Anlage 1, S. 1,
nunmehr statt “bzw.” “aber”. Hr. Welters Fragt
nach, ob im Hinblick auf die mögliche Schadstoffbelastung bei dem geplanten zweiten Spielplatz
Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten seien. BA: Es gebe ein Altlastenrisiko. Die Fläche für den
Spielplatz müsse untersucht werden.
Das Plangebiet sei unterschiedlich stark kontaminiert. Man erwarte jedoch
“keine erheblichen Sanierungskosten”. Bei zwei
Enthaltungen wird die Annahme der Vorlage einstimmig empfohlen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt1.
den
Entwurf des Bebauungsplans XV-62 vom 31. August 2005 gemäß Anlage 2 des
BA-Beschlusses Nr. 534/06 und die Begründung vom Februar 2006 gemäß Anlage 3
des BA-Beschlusses Nr. 534/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB, 2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-62 gemäß
Anlage 4 des BA-Beschlusses Nr. 534/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG. Dieser Beschluss
schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht
berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: 9. dagegen: 0. Enthaltung: 2. |
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