Drucksache - 0090/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie mit dem höchsten Kosten-Nutzen-Faktor eine Verkehrsberuhigung der Königstraße in Wannsee hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen und Unfallhäufigkeit realisiert werden kann. Dabei soll der Fokus insbesondere auch auf den Komfort und die Sicherheit von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sowie den Lärmschutz der Anwohner:innen gelegt werden. Geprüft werden sollen beispielsweise die abschnittsweise Anordnung von Tempo 30 (z. B. wegen Lärmschutz, Straßenschäden oder Luftreinheit), regelmäßigere Geschwindigkeitskontrollen, eine veränderte Ampelschaltung (keine grüne Welle für den MIV bei Geschwindigkeiten von über 50 bzw. 30 km/h, verlängerte Grünphasen für Fußgänger:innen), dauerhaft installierte Dialogdisplays, eine abschnittsweise Verengung der Fahrbahn (beispielsweise durch geschützte Radwege oder mehr Mittelinseln), Kreisverkehr usw. Der BVV ist über geprüfte Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten bis spätestens Dezember 2022 zu berichten.
Begründung:
Die Königstraße lädt mit Überbreite und geradliniger Verkehrsführung ganz offensichtlich zur Überschreitung der angeordneten Regelgeschwindigkeit von zurzeit 50 km/h ein. Eine wünschenswerte Reduzierung auf 30 km/h kann vom Bezirk nicht eigenständig angeordnet werden. Solange die Straßenverkehrsordnung des Bundes hier verhindernd wirkt, müssen im Sinne der Verkehrssicherheit und des Anwohner:innenschutzes andere Möglichkeiten gewählt werden. Tempo 30 allein würde in der Königsstraße ohne dauerhafte Kontrollen ohnehin höchstens geringen Nutzen entfalten, da der Straßenraum zu hohen Geschwindigkeiten verleitet und den Eindruck vermittelt, eine risiko- und störungsfreie Durchfahrt (mit überhöhter Geschwindigkeit) sei möglich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass von dort regelmäßig sogenannte Imponierfahrten (Raserdelikte mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung) berichtet werden. Zudem häufen sich Verkehrsunfälle. Zusätzlich ist die Situation für Fahrradfahrer:innen und Fußgänger:innen (z. B. zum Teil extrem lange Wartezeiten an den Fußgänger:innenampeln) unzureichend und stark verbesserungswürdig.
Der Antrag wurde am 22.09.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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