Drucksache - 0090/VI  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit entlang der Königstraße (B1) in Wannsee erhöhen
Status:öffentlichAktenzeichen:165/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
24.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz vertagt   
12.05.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz vertagt   
02.06.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
30.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung vertagt   
22.09.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.10.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 12.10.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie mit dem höchsten Kosten-Nutzen-Faktor eine Verkehrsberuhigung der Königstraße in Wannsee hinsichtlich Geschwindigkeitsübertretungen und Unfallhäufigkeit realisiert werden kann. Dabei soll der Fokus insbesondere auch auf den Komfort und die Sicherheit von Radfahrer:innen und Fußnger:innen sowie den Lärmschutz der Anwohner:innen gelegt werden. Geprüft werden sollen beispielsweise die abschnittsweise Anordnung von Tempo 30 (z. B. wegen Lärmschutz, Straßenschäden oder Luftreinheit), regelmäßigere Geschwindigkeitskontrollen, eine veränderte Ampelschaltung (keine grüne Welle für den MIV bei Geschwindigkeiten von über 50 bzw. 30 km/h, verlängerte Grünphasen für Fußnger:innen), dauerhaft installierte Dialogdisplays, eine abschnittsweise Verengung der Fahrbahn (beispielsweise durch geschützte Radwege oder mehr Mittelinseln), Kreisverkehr usw. Der BVV ist über geprüfte Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten bis spätestens Dezember 2022 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Königstraße lädt mit Überbreite und geradliniger Verkehrsführung ganz offensichtlich zur Überschreitung der angeordneten Regelgeschwindigkeit von zurzeit 50 km/h ein. Eine wünschenswerte Reduzierung auf 30 km/h kann vom Bezirk nicht eigenständig angeordnet werden. Solange die Straßenverkehrsordnung des Bundes hier verhindernd wirkt, müssen im Sinne der Verkehrssicherheit und des Anwohner:innenschutzes andere Möglichkeiten gewählt werden. Tempo 30 allein würde in der Königsstraße ohne dauerhafte Kontrollen ohnehin höchstens geringen Nutzen entfalten, da der Straßenraum zu hohen Geschwindigkeiten verleitet und den Eindruck vermittelt, eine risiko- und störungsfreie Durchfahrt (mit überhöhter Geschwindigkeit) sei möglich. Es ist daher nicht verwunderlich, dass von dort regelmäßig sogenannte Imponierfahrten (Raserdelikte mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung) berichtet werden. Zudem häufen sich Verkehrsunfälle. Zusätzlich ist die Situation für Fahrradfahrer:innen und Fußnger:innen (z. B. zum Teil extrem lange Wartezeiten an den Fußnger:innenampeln) unzureichend und stark verbesserungswürdig.

 

 

Der Antrag wurde am 22.09.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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