Drucksache - 2127/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Feuerwehrzufahrt für die Grundstücke Ortlerweg 29a-e optisch so zu gestalten, dass die frei zu haltende Fläche nicht nur durch den leicht zu übersehenden abgesenkten Bordstein erkennbar ist. Dies würde beispielsweise durch eine auf der Feuerwehrauffahrt aufzubringende Straffierung oder anderweitige Bodenmarkierung erfüllt, ohne dass weitere Schilder aufgestellt werden müssten.
Begründung:
Trotz abgesenkten Bordsteins wird die Feuerwehrzufahrt regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert, wobei davon ausgegangen wird, dass dies nicht auf mangelnde Rechtstreue, sondern fehlende Erkennbarkeit der Zufahrt zurückzuführen ist.
Der Antrag wurde am 03.03.2021 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Feuerwehrzufahrt für die Grundstücke Ortlerweg 29a-e optisch so zu gestalten, dass die frei zu haltende Fläche nicht nur durch den leicht zu übersehenden abgesenkten Bordstein erkennbar ist. Dies würde beispielsweise durch eine auf der Feuerwehrauffahrt aufzubringende Straffierung oder anderweitige Bodenmarkierung erfüllt, ohne dass weitere Schilder aufgestellt werden müssten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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