1. Gegenstand der Vorlage: | Bebauungsplan 6-24 Fischerhüttenstraße Entscheidung zur Anwendung des § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" im Geltungsbereich des B-Plans 6-24 auf den Grundstücken Fischerhüttenstraße 39/43 und den Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf. |
2. Berichterstatter: | Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski |
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.01.2021 den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens zum B-Plan 6-24 vom 26.11.20 und somit den weiteren Verfahrensablauf, sowie den Entwurf des Bebauungsplans 6-24 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen, beschlossen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den in Anlage zu I dargelegten Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens und den weiteren Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020 und 10.08.2020 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung - für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" zugrunde zu legen. |
Auf die beigefügte - Anlage Zu I. „Anzeigeverfahren und weiterer Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24“
- Anlage Zu II. „Begründung zum Beschluss über das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs.2 BauGB für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten"
wird verwiesen. Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin |
Die Vorlage wurde am 12.01.2021 in der 44. Sitzung des Ausschussess für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe
Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den in Anlage zu I dargelegten Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens und den weiteren Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020 und 10.08.2020 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung - für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" zugrunde zu legen.
Auf die beigefügte
- Anlage Zu I. „Anzeigeverfahren und weiterer Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24“
- Anlage Zu II. „Begründung zum Beschluss über das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs.2 BauGB für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten"
wird verwiesen.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher