Drucksache - 2125/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-24 (Fischerhüttenstraße)
Entscheidung zur Anwendung des § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" im Geltungsbereich des B-Plans 6-24 auf den Grundstücken Fischerhüttenstraße 39/43 und den Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:1220/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
12.01.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.01.2021
Anlagen
BE StaplWi vom 12.01.2021
Beschluss vom 20.01.2021

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-24

Fischerhüttenstraße Entscheidung zur Anwendung des § 33 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) r das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" im Geltungsbereich des B-Plans 6-24 auf den Grundstücken Fischerhüttenstraße 39/43 und den Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf.

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.01.2021 den sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens zum B-Plan 6-24 vom 26.11.20 und somit den weiteren Verfahrensablauf, sowie den Entwurf des Bebauungsplans 6-24 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB zugrunde zu legen, beschlossen.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den in Anlage zu I dargelegten Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens und den weiteren Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020 und 10.08.2020 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung - r das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" zugrunde zu legen.

Auf die beigefügte

  •    Anlage Zu I. „Anzeigeverfahren und weiterer Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24“
  • Anlage Zu II. „Begründung zum Beschluss über das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs.2 BauGB für das Bauvorhaben "Schuberts rten"

wird verwiesen.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 12.01.2021 in der 44. Sitzung des Ausschussess für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den in Anlage zu I dargelegten Umgang mit dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens und den weiteren Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020 und 10.08.2020 einer Entscheidung nach § 33 Abs. 2 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung - für das Bauvorhaben "Schuberts Gärten" zugrunde zu legen.

 

Auf die beigefügte

  • Anlage Zu I. „Anzeigeverfahren und weiterer Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 6-24“
  • Anlage Zu II. „Begründung zum Beschluss über das Vorliegen der Planreife gemäß § 33 Abs.2 BauGB für das Bauvorhaben "Schuberts rten"

wird verwiesen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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