Drucksache - 2100/V  

 
 
Betreff: Soziale Lage in Pandemiezeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 01.12.2020

r die Große Anfrage „Soziale Lage in Pandemiezeiten (Drs. 2100/V) wurde entsprechend § 23 (1) GO BVV die schriftliche Beantwortung beantragt.

 

Die schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes gebe ich nachstehend zur Kenntnis:

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Wie gestaltet sich der Kontakt zu Klient*innen derzeit im JobCenter? Gibt es Vor-Ort-Termine? Gibt es alternativ die Möglichkeit, stattdessen Telefontermine zu nutzen?

Das Jobcenter ist während der üblichen Öffnungszeiten für die Kund*innen erreichbar. Grundsätzlich kann eine Kontaktaufnahme schriftlich, telefonisch, unter Nutzung der Online-Services oder per E-Mail erfolgen. Sofern das Kontaktziel mit einem alternativen Kommunikationsmittel, insbesondere dem Telefongespräch, erreicht werden kann, wird dieses Mittel vorrangig genutzt.

 

Eine persönliche Vorsprache ohne Termin ist aus Gründen des Infektionsschutzes auch weiterhin nur stark eingeschränkt und in besonders begründeten Ausnahmefällen (Notfällen) möglich. In der Regel erfolgt vorab eine telefonische Anliegensklärung, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

 

Wenn es für die Fallbearbeitung im Leistungsbereich erforderlich ist, nehmen die Mitarbeiter*innen telefonisch Kontakt mit den Kund*innen auf.

 

Wenn eine Fallbearbeitung auf einem anderen Kommunikationsweg nicht erfolgen kann, werden Kund*innen zu Vor-Ort-Terminen ins Jobcenter eingeladen. Hierbei werden besondere persönliche Umstände, die ggf. gegen eine persönliche Vorsprache im Jobcenter sprechen (z.B. gesundheitliche Gründe, Kinderbetreuung), berücksichtigt.

 

Auch im Vermittlungsbereich finden die Beratungsgespräche in der Regel telefonisch statt. Sofern ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich ist, findet eine terminierte Beratung in einem der besonders ausgestatteten Büroräume, den Kundenkontaktbüros, statt.

 

2)   Werden derzeit Sanktionen ausgesprochen und Kürzungen des Arbeitslosengeld II vorgenommen? Wenn ja: Aus welchen Gründen? Hat sich die Praxis im Vergleich zu 2018 und 2019 verändert?

Hinsichtlich der Nutzung von Rechtsfolgenbelehrungen, die die rechtliche Grundlage späterer Sanktionsprüfungen bilden, werden an die Jobcenter, gerade in der aktuellen Situation, sehr hohe Anforderungen gestellt. Bei Kund*innen, bei denen die Umstände unklar sind, wird auf eine Rechtsfolgenbelehrung verzichtet.

 

Das Jobcenter prüft im Einzelfall vor der Nutzung von Rechtsfolgenbelehrungen, ob insbesondere aufgrund der individuellen Situation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen persönliche Umstände die Mitwirkungsmöglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verhindern bzw. einschränken.

Dies kann bspw. durch die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Quarantänevorschriften der Fall sein.

 

Darunter sind ebenso Fallgestaltungen, bei denen aktuell eine Kinderbetreuung, z.B. wegen der Schließung von Kindertagesstätten, nicht zur Verfügung steht oder die Pflege von Angehörigen nicht anderweitig sichergestellt ist.

 

Ebenso werden die besonderen Aspekte bei eventuellen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen im Rahmen der Anhörung ermittelt und bei der Prüfung von wichtigem Grund und/oder außergewöhnlichen Härten gewürdigt.

 

Sanktionen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (§§ 31 ff. SGB II) festgestellt und die daraus folgenden Leistungskürzungen vorgenommen.

 

Die Anzahl der festgestellten Sanktionen hat sich gegenüber den Vorjahren verringert.

 

3)   Gab es eine Zunahme von Anträgen auf Energie- und/oder Mietschuldenübernahmen seit Beginn der Pandemie? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Monaten ab Januar 2020.

Soziale Wohnhilfe:

 

Die Soziale Wohnhilfe führt keine Statistik über die eingehenden Anträge auf Energie- und/ oder Mietschuldenübernahmen.

 

Geführt wird dagegen eine Statistik über Beratungen zur Prävention von Wohnraumverlust. Im Rahmen dieser Beratungen werden auch Anträge auf Kostenübernahmen für Mietschulden gestellt. Nicht in allen Fällen erfahren wir, ob die beantragten Mietschulden auch tatsächlich übernommen wurden. Möglich sind auch anderweitige Abwendungen der Räumung, z.B. durch Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Vermieter.

 

 

  Beratungen/   Übernahmen  anderweitige Abwendung

  Anträge Mietschulden  Mietschulden  der Räume

 

Januar 2020  71   6   2

Februar 2020  69   3   3

März 2020   47   1   1

April 2020   29   1   0

Mai 2020    41   2   1

Juni 2020   67   1   0

Juli 2020   54   0   0

August 2020  41   0   0

September 2020  36   2   0

Oktober 2020  25   1   2

November 2020  37   0   0

 

Anträge auf Kostenübernahmen von Energieschulden sind sehr selten und in den genannten Zahlen enthalten.

 

Gründe, weshalb Wohnraum bei Kündigung durch Vermietende nicht erhalten werden konnte, waren z.B. Eigenbedarfskündigungen, verhaltensbedingte Kündigungen, Ablehnung des Einverständnisses des Vermietenden zur Rücknahme einer Kündigung bei Bezahlung der Mietschulden, Mietende haben zwischenzeitlich eine andere Wohnung gefunden, die Miete war sozialhilferechtlich unangemessen hoch und bereits vom Sozialamt / Jobcenter übernommene Mietschulden in nicht weit zurückliegender Zeit, damit fehlende Perspektive, den Wohnraum dauerhaft zu erhalten.

 

Jobcenter:

 

Die Anzahl der Anträge auf Miet- und Energieschuldenübernahme kann der beigefügten Tabelle entnommen werden.

 

Monat

Anzahl Anträge

Anzahl

Bewilligungen

Anzahl

Ablehnungen

Anteil

Bewilligungen in Prozent

01/2020

8

6

2

75,0%

02/2020

11

7

4

63,6%

03/2020

11

7

4

63,6%

04/2020

5

2

3

40,0%

05/2020

7

3

4

42,9%

06/2020

10

7

3

70,0%

07/2020

13

10

3

76,9%

08/2020

10

8

2

80,0%

09/2020

6

4

2

66,7%

10/2020

5

5

0

100,0%

11/2020

2

1

1

50,0%

Summe 01-11/2020

88

60

28

68,2%

 

Im Zeitraum 01/2019 bis 11/2019 wurden insgesamt 77 Anträge auf Miet- bzw. Energieschuldenübernahme entschieden. Die Anzahl der Anträge hat sich daher im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr erhöht.

 

4)   Wurden die formalen Hürden der Beantragung reduziert auch und vor allem bezogen auf das Vorlegen von Nachweisen? Wie hoch ist der Prozentsatz der Übernahmen im Vergleich zu den Anträgen?

Soziale Wohnhilfe:

 

Die Prüfkriterien zur Übernahme von Mietschulden nach § 36 SGB XII sind unverändert, berücksichtigen jedoch im Rahmen der Ermessensentscheidungen die aktuell schwierige Lage durch Corona insbesondere im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung der Mietschulden.

 

Jobcenter:

 

Eine Entscheidung über Anträge auf Miet- bzw. Energieschuldenübernahmen kann getroffen werden, sobald die entscheidungserheblichen Nachweise vorliegen. Der Umfang der vorzulegenden Nachweise hat sich nicht geändert.

 

Im Zeitraum Januar 2020 bis November 2020 wurden 68,2% der Anträge bewilligt.

 

5)   Werden verstärkt Mietschulden übernommen, um Zwangsräumungen zu verhindern?

Hierzu liegen dem Jobcenter keine Erkenntnisse vor.

 

6)   Wie viele Zwangsräumungen gab es in 2020 und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu 2018 und 2019 verändert? Wie viele Familien mit Kindern waren betroffen?

Es kann nur eine Aussage über die Anzahl der angekündigten Zwangsräumungen abgegeben werden. Wie viele Räumungen tatsächlich durchgeführt wurden ist dem Amt für Soziales nicht bekannt.

 

Über die Anzahl von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden und die Anzahl der diesbezüglichen Genehmigungen im Familienbereich kann nur für die Jahre 2019 und 2020 eine Aussage getroffen werden. Im Jahr 2019 war die Mietschuldenübernahme in drei Fällen nicht umsetzbar, da diese Möglichkeit bereits jeweils im Voraus schon einmal in Anspruch genommen worden ist.

 

Die geringe Anzahl der Anträge liegt daran, dass der Wohnraum auch bei Begleichung der Mietschulden nicht hätte erhalten werden können (verhaltensbedingte Kündigungen, wiederholte Mietschulden…).

 

        2018  2019 2020

Zahl der angekündigten Zwangsräumungen  145  157 131

 

Zahl der angekündigten Zwangsräumungen bei Familien   32  32

 

Zahl der Anträge Mietschuldenübernahme bei Familien     4   1

 

Zahl der genehmigten Anträge Mietschuldenübernahme bei Familien   1   1

 

Dem Jobcenter liegen hierzu keine Daten vor.

 

7)   Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote im Falle von Energie- und Mietschulden sowie drohendem Verlust des Wohnraums stellt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung und wie erfahren die Betroffenen davon?

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellt durchgehend - auch in Corona-Zeiten - dienstags und donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr eine offene Sprechstunde der Soziale Wohnhilfe zur Verfügung. Es wird aktuell aber darum gebeten, sich erst einmal telefonisch oder schriftlich / per Mail an die Soziale Wohnhilfe zu wenden, um großes Publikumsaufkommen während der Sprechstunden im Rathaus zu vermeiden.

 

Außerhalb der Sprechstunde können persönliche Beratungstermine vereinbart werden.

 

Erfährt die Soziale Wohnhilfe über Gerichtsvollzieher*innen / Amtsgerichte von einem drohenden Wohnungsverlust, so werden die Betroffenen angeschrieben und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. In Einzelfällen werden auch in Pandemiezeiten Hausbesuche unternommen (die in nicht Corona-Zeiten Standard sind), um Betroffene zu kontaktieren und zu einer Beratung einzuladen.

 

Die Leistungen der Sozialen Wohnhilfe werden auf der Bezirksamtsseite im Internet dargestellt und erklärt. Es liegen Flyer aus und werden verschickt.

 

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/publikationen/titel-soziale-wohnhilfe.jpg

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/soziale-wohnhilfe/artikel.906331.php

 

8)   In wie vielen Fällen kam es zu Strom- und Gasabsperrungen? Wie viele Familien mit Kindern waren betroffen? Bitte die Zahlen von 2018, 2019 und 2020 angeben. Danke!

Insgesamt ist die Zahl der Strom- und Gasabsperrungen, die dem Amt für Soziales, Soziale Wohnhilfe, bekannt wurden, sehr gering. Im Jahre 2020 wurde lediglich eine Familie bekannt, bei der es zu einer Stromsperrung kam.

 

Dem Jobcenter liegen keine diesbezüglichen Daten vor.

 

9)   Wird sich die Praxis der Schuldenübernahmen durch das JobCenter in den Wintermonaten verändern? Und wenn ja, in welcher Form?

Entscheidungen über Anträge auf Miet- und Energieschuldenübernahme erfolgen allein entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (§ 22 Absatz 8 SGB II). Hierbei gelten in den Wintermonaten dieselben Voraussetzungen für eine Schuldenübernahme wie im Rest des Jahres.

 

10)    Wie lange dauert derzeit die Bewilligungspraxis für Erstanträge auf Arbeitslosengeld II? Hat sich die Anzahl der Erstanträge seit Beginn der Pandemie erhöht und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich zu 2018 und 2019?

Die Bearbeitungsdauer für Neuanträge auf Arbeitslosengeld II hängt davon ab, wie schnell die antragstellende Person alle für die Entscheidung unabdingbaren Nachweise im Jobcenter einreicht.

 

Wenn der Antrag vollständig vorliegt, erfolgt die Bearbeitung in der Regel taggleich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Antrag beträgt ca. 23 Arbeitstage.

 

Das Antragsaufkommen ist gegenüber den Vorjahren erkennbar angestiegen. Es liegen allerdings keine statistischen Daten vor.

 

11)    Werden bei Besuch des JobCenters kostenlos Mund-Nasen-Schutzmasken zur Verfügung gestellt?

Im Sozialamtnnen kostenlos Mund-Nasen-Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Kunde / eine Kundin keine Schutzmaske für eine persönliche Vorsprache mitführt.

 

Kund*innen des Jobcenters sind grundsätzlich gehalten, einen eigenen Mund-Nasenschutz bei ihrem Termin im Jobcenter zu tragen. Wenn Kund*innen ohne einen eigenen Mund-Nasenschutz erscheinen, wird ihnen kostenfrei ein Mund-Nasenschutz zur Verfügung gestellt.

 

12)    Wie gestaltet sich die Beantragung und die Verlängerung des Berlin-Passes derzeit? Für welche Dauer wird der Berlin-Pass ausgestellt? Welcher Formalien bedarf es derzeit, um ihn verlängern zu lassen?

Ich zitiere nachfolgend von der Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

 

Im Interesse der anspruchsberechtigten Personen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales folgendes Verfahren abgestimmt:

 

Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert.

 

Berlinpässe, die seit März 2020 bereits ausgelaufen sind oder zukünftig auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen Berlinpass möglich. In diesen Fällen kann unverändert die Berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden. Die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides ist hier nicht erforderlich.

 

Anspruchsberechtigte Personen, die bisher nicht im Besitz eines Berlinpasses sind, müssen den Leistungsbescheid im Original mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

 

Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier gilt allerdings die Ergänzung, dass für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen Berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorzulegen ist.

 

Das Verfahren ist befristet bis zum 28. Februar 2021.

 

13)    Wie gestaltet sich der Klient*innen-Kontakt im Sozial- und im Jugendamt? Werden Hausbesuche gemacht? Oder sind diese ausgesetzt? Wie ist die Erreichbarkeit der Sozialarbeiter*innen in den genannten Ämtern?

Von der Sozialen Wohnhilfe und dem Allgemeinen Sozialdienst sind die Hausbesuche aufgrund der Pandemie eingeschränkt worden, finden aber in reduzierter Form weiterhin statt.

 

Die Erreichbarkeit der Sozialarbeiter*innen in der Sozialen Wohnhilfe und dem Allgemeinen Sozialdienst ist durch eine eingerichtete Tagestelefonnummer gut.

 

Darüber hinaus findet zweimal wöchentlich eine offene Sprechstunde statt.

 

Das Jugendamt teilt mit, dass nach wie vor Hausbesuche durch die Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes durchgeführt werden.

 

Auf der Internetseite des Jugendamtes wird die Erreichbarkeit der Regionalen Sozialen Dienste veröffentlicht, sowohl mit Telefonnummer als auch mit E-Mail-Adresse.

 

Seit Beginn der Pandemie sind die öffentlichen Sprechstunden umgewandelt in Terminsprechstunden. Die Klienten sind aufgefordert, sich telefonisch oder per Mail im RSD zu melden und einen Termin zu vereinbaren.

 

14)    Wie gestaltet sich diese Praxis vor allem auch bezogen auf Hausbesuche beim Sozialpsychiatrischen Dienst? Gibt es eine signifikante Zunahme von Selbst- und Fremdgefährdungslagen?

Die offene Sprechstunde ist ausgesetzt worden, um Klientenansammlungen im Wartezimmer bzw. auf den Fluren zu vermeiden. Stattdessen werden Termine individuell vergeben.

 

Mitarbeiter*innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes führen Hausbesuche zur Abklärung und Unterstützung von Menschen in psychosozialen Krisen oder psychiatrischen Notfallsituationen unverändert durch.

Eine signifikante Zunahme von Selbst-bzw. Fremdgefährdungslagen wird dabei nicht beobachtet.

 

15)    Gibt es Erkenntnisse, ob seit Beginn der Pandemie ein Anstieg häuslicher Gewalt zu verzeichnen ist im Bezirk? Bitte Zahlen auch im Vergleich zu 2018 und 2019 benennen. Vielen Dank!

Entsprechende Zahlen konnten uns auf Nachfrage von der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Ich verweise jedoch auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/23176 des Abgeordneten Schlüsselburg vom 15.04.2020, die das Thema Häusliche Gewalt in Zeiten der Pandemie aufgreift.

 

16)    Hat sich die Zahl der Inobhutnahmen durch das Jugendamt seither erhöht? Bitte die Zahlen auch im Vergleich zu 2018 und 2019.

Nein, laut Auskunft des Jugendamtes gab es keine signifikante Erhöhung.

 

Zahl der Inobhutnahmen

 

2018

2019

2020

Januar

Noch nicht vorhanden

2

1

Februar

1

1

6

rz

1

3

1

April

4

3

3

Mai

1

5

5

Juni

9

2

5

Juli

5

0

3

August

1

2

3

September

1

2

3

Oktober

2

7

3

November

2

6

Noch nicht auswertbar

Dezember

5

1

Noch nicht auswertbar

insgesamt

32

34

33

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ckisch

Bezirksstadtrat

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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