Drucksache - 2094/V  

 
 
Betreff: Erosionsschutz am Schlachtensee und Krumme Lanke beachten
Status:öffentlichAktenzeichen:1285/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, CDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Ziffels
2. Hippe, Steinhoff/Wojahn
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
18.03.2021 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung- Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.05.2021 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.05.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHPV vom 06.05.2021
Beschluss vom 19.05.2021
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.01.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen landschaftspflegerischen Arbeiten am Schlachtensee und der Krumme Lanke, den Erosionsschutz zu beachten. Das beinhaltet insbesondere:

  • bei Pflegemaßnahmen nur vereinzelte Bäume und Sträucher zu entnehmen,
  • mit den Pflegemaßnahmen erst fortzufahren, wenn sich in den Lücken neue Gehölze entwickelt haben oder gepflanzt wurden,
  • Hecken und Gehölzstreifen als natürliche Barrieren an Böschungen anzulegen – um keinen Anreiz zu bieten, fernab der Wege die Böschungen herunterzulaufen und
  • Wiesen an Hängen mit Bäumen und Sträuchern bepflanzen.

 

Begründung:

 

Oft werden aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus Pflegemaßnahmen zusammengefasst, so dass es schon an unterschiedlichen Stellen zu Erosionsbildungen gekommen ist. Diese lassen sich nur schwer wieder korrigieren. Der Erosionsschutz ist ein Thema der fraktionsübergreifenden AG Schlachtensee und Krumme Lanke, die erst jüngst ihren Abschlussbericht vorgelegt hat und auch die Maßnahmen zum Erosionsschutz beinhaltet.

 

 

Der Antrag wurde am 18.03.2021 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen landschaftspflegerischen Arbeiten am Schlachtensee und der Krumme Lanke, den Erosionsschutz zu beachten. Es kommen u.a. folgende Maßnahmen in Betracht:

  • bei Pflegemaßnahmen nur vereinzelte Bäume und Sträucher zu entnehmen,
  • mit den Pflegemaßnahmen erst fortzufahren, wenn sich in den Lücken neue Gehölze entwickelt haben oder gepflanzt wurden,
  • Hecken und Gehölzstreifen als natürliche Barrieren an Böschungen anzulegen – um keinen Anreiz zu bieten, fernab der Wege die Böschungen herunterzulaufen

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 06.05.2021 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die geänderte Fassung vom 18.03.2021 mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Die CDU-, GRÜNE- und die FDP-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 19.05.2021 beschlossen:   

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen landschaftspflegerischen Arbeiten am Schlachtensee und der Krumme Lanke, den Erosionsschutz zu beachten. Es kommen u.a. folgende Maßnahmen in Betracht:

  • bei Pflegemaßnahmen nur vereinzelte Bäume und Sträucher zu entnehmen,
  • mit den Pflegemaßnahmen erst fortzufahren, wenn sich in den Lücken neue Gehölze entwickelt haben oder gepflanzt wurden,
  • Hecken und Gehölzstreifen als natürliche Barrieren an Böschungen anzulegen – um keinen Anreiz zu bieten, fernab der Wege die Böschungen herunterzulaufen

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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