Drucksache - 2093/V  

 
 
Betreff: Abgrenzung naturbelassener Bereiche von Erholungsnutzung
Status:öffentlichAktenzeichen:1284/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Ziffels
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
09.02.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
09.03.2021 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft - Videokonferenz vertagt   
13.04.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
18.03.2021 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung- Videokonferenz vertagt   
22.04.2021 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.05.2021 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.05.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHPV vom 06.05.2021
Beschluss vom 19.05.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Landschaftsplanungsbüro mit einer aktuellen Biotopkartierung (Flora und Fauna) des Seengebietes Schlachtensee und Krumme Lanke zu beauftragen, um einen fundierten Überblick der dort vorkommenden Arten zu erhalten. Ferner wird das Bezirksamt ersucht, eine Analyse des Seengebietes, beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlich begleiteten Diplomarbeit, zu initiieren.

 

Begründung:

 

Auch wenn es grundsätzlich nur in Frage kommt, die Ostseite der Seen (Bezirksseite) stärker unter Aspekten von Freizeit, Erholung und sportlichen Aktivitäten zu entwickeln, gilt es, auch auf dieser Seite die Areale ausreichend abzugrenzen, die für den Naturschutz unabdingbar sind, bspw. Schilf- und Röhricht-Bereiche oder Vogelbrutzonen. Diese Flächen sollten mindestens stabilisiert, besser geschützt und ggf. sogar noch ausgeweitet werden. Die Abgrenzung naturbelassener Bereiche von der Erholungsnutzung ist ein Thema der fraktionsübergreifenden AG Schlachtensee und Krumme Lanke, die erst jüngst ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Dazu fanden auch Gespräche mit dem Naturschutzamt und einem Naturschutzverband statt, die auch eine weiterführende Informationssammlung befürworten, auch und um gerade fundiert die schützenswerten Bereiche besser abgrenzen zu können.

 

 

Der Antrag wurde am 13.04.2021 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an Schlachtensee und Krumme Lanke bei der Abgrenzung naturbelassener Bereiche von denen der Erholungsnutzung:

 

1)   Bei allen Maßnahmen auf der Bezirksseite die Erkenntnisse des Naturschutzamtes, der anerkannten Natur -und Umweltverbände sowie weitere Datenquellen zu berücksichtigen;

2)   zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine aktuelle Biotopkartierung (Flora und Fauna), zu erstellen, um vorkommende Leitarten zu bestimmen, die bestimmte spezieller Schutzmaßnahmen bedürfen;

3)   eine Analyse des Seengebietes beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlich begleiteten Diplomarbeit zu initiieren.

 

Begründung:

 

Die Abgrenzung naturbelassener Bereiche von denen der Erholungsnutzung war ein Thema der fraktionsübergreifenden AG Schlachtensee und Krumme Lanke, die erst jüngst ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Dazu fanden auch Gespräche mit dem Naturschutzamt und einem Naturschutzverband statt, die auch eine weiterführende Informationssammlung befürworten, auch und um gerade fundiert die schützenswerten Bereiche besser abgrenzen zu können.“

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 22.04.2021 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und in der geänderten Fassung vom 13.04.2021 mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 06.05.2021 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die geänderte Fassung vom 13.04.2021 mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Die FDP-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 19.05.2021 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an Schlachtensee und Krumme Lanke bei der Abgrenzung naturbelassener Bereiche von denen der Erholungsnutzung:

 

1)   Bei allen Maßnahmen auf der Bezirksseite die Erkenntnisse des Naturschutzamtes, der anerkannten Natur -und Umweltverbände sowie weitere Datenquellen zu berücksichtigen;

2)   zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine aktuelle Biotopkartierung (Flora und Fauna), zu erstellen, um vorkommende Leitarten zu bestimmen, die bestimmte spezieller Schutzmaßnahmen bedürfen;

3)   eine Analyse des Seengebietes beispielsweise im Rahmen einer wissenschaftlich begleiteten Diplomarbeit zu initiieren.

 

 

Bezirksverordnetenvorsteher

gner-Francke

 

 
 

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