Drucksache - 2088/V  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichAktenzeichen:1352/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
22.02.2021    21. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
22.03.2021    22. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses - Videokonferenz      
26.04.2021    23. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses - Videokonferenz      
21.06.2021    24. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses - Videokonferenz      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
BE RPA vom 21.06.2021
Beschluss vom 25.08.2021

1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf

  r das Haushaltsjahr 2019

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Beschlußentwurf: Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 weist einen Fehlbetrag von 808.214,40 EUR aus.

 

4. Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 war mit einem Haushaltsvolumen von 586.731.000 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

EUR

Ausgaben

EUR

Verpflichtungsermächtigungen

EUR

586.731.000

586.731.000

12.900.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14. Dezember 2017 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2018/2019 (HG 18/19) beschlossen und mit dem am 13.12.2018 beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz für die Jahre 2018/2019 (NHG 2018/2019) für 2019 abschließend festgestellt worden.

 

Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben:

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat mit Schreiben vom 31.05.2018 und einer ergänzenden technischen Fortschreibung vom 16.08.2018 den Bezirken die Fortschreibung der Globalsummen 2019 bekanntgegeben. Die Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) erfolgte dabei auf Basis des Jahresabschlusses der Kosten- und Leistungsrechnung 2017. Die Auswirkungen und Umsetzung der Zuweisungsfortschreibung wurde am 11.09.2018 vom Bezirksamt beschlossen und anschließend der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt (Drs.-Nr. 1024/V).

 

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2019 (HWR 2019) der SenFin vom 28.12.2018 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der SenFin mit Schreiben vom 10. Dezember 2019 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2019 - AbRdSchr 19.

 

 

Umsetzungen

Die in der Haushaltswirtschaft umgesetzten Ansätze bzw. Teilansätze werden in der Haushaltsrechnung beim Zielkapitel nachgewiesen.

 

John-F.-Kennedy-Schule (SenBJF)

Die John-F.-Kennedy-Schule mit anhängendem Gebäudekomplex (ehem. Reha-Zentrum), Teltower Damm 87-93 und 95-101, 14167 Berlin, wurde durch Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 13.12.2018 über die Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule mit Wirkung vom 01.01.2019 den zentral verwalteten Schulen (Kapitel 1024 im Senatshaushalt) zugeordnet. Auf der Grundlage einer Berechnung der SenFin vom 07.02.2019 ergab sich für das Haushaltsjahr 2019 ein Finanzierungsbetrag von 2.133.600 EUR, der im Zusammenhang mit dem Aufgabenübergang gem. § 50 LHO in folgender titelkonkreter Verteilung zum Kapitel 1024 umzusetzen war:

 

Kapitel

Titel

Ansatz (EUR)

umgesetzt (EUR)

verblieben (EUR)

3306

51902

12.263.000

612.000

11.651.000

3700

42801

3.648.000

103.700

3.544.300

3702

51420

240.000

240.000

-

3702

51701

2.363.000

991.000

1.372.000

3702

52509

777.000

172.000

605.000

3702

52604

1.000

1.000

-

3702

53405

119.000

11.400

107.600

3702

68180

15.900

1.500

14.400

3702

68579

1.000

1.000

-

Summe

 

 

2.133.600

 

 

 

Verlagerung der Jugendverkehrsschulen ins Schul- und Sportamt

Die Zuständigkeiten für die Jugendkunstschule, die Jugendverkehrsschulen, die Gartenarbeitsschule und die Freilandlabore wurden durch Beschluss des Bezirksamtes vom 04.12.2018 im Schul- und Sportamt im Aufgabengebiet Außerschulische Lernorte zusammengeführt. In diesem Zusammenhang wurden die für die Jugendverkehrsschulen beim Kapitel 3300 - Bezirksbürgermeisterin - veranschlagten Mittel von 60.000 €r die Verkehrserziehung (Titel 52512) und von 20.000 €r die Grundstücksbewirtschaftung (Titel 51701) zum Kapitel 3700 - Schule und Sport - umgesetzt.

 

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

617.256.011,01 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

618.064.225,41 EUR

 

 

Kassenmäßiger Fehlbetrag

- 808.214,40 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2019 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 69.907,96 EUR

b)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 34.189,99 EUR

c)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 19.530,85 EUR

d)      Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4) 1.000,00 EUR

e)      Deckungsfähigkeit (D1) 32.659.478,90 EUR

f)        Zweckgebundene Einnahmen (D2) 16.339.682,57 EUR

g)      Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 26.941,16 EUR

h)      Veränderung der Zuweisung (M2) 30.262.154,06 EUR

i)        Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)   1.566.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben 80.978.885,49 EUR

 

zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

Ergänzende Beschaffung von Klassenraum- und Hortmobiliar für die aufwachsende 34. Grundschule (3701/81279)              14.550,79 EUR

 

Kofinanzierung einer Beschäftigungsposition zur Bauleitung der aus GRW-Mitteln geförderten Maßnahme zur touristischen Entwicklung der Ronneby-Promenade (3810/42811)              22.541,63 EUR

 

Sprachmittler im Rahmen der Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (4040/52610)              32.815,54 EUR

 

zu b) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Bewilligungen von Verfügungsmitteln umfassten insgesamt 34.189,99 EUR

 

Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

zu c) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben  B3 =  19.530,85 EUR

zu d) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben   B4 =   1.000,00 EUR

Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter

Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2019 insgesamt 20.530,85 EUR
 

Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

zu e) Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den

Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs-

higkeit ausgeglichen worden. 32.659.478,90 EUR

 

zu f) Zweckgebundene Einnahmen (D2)

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen geleistet worden:

3610, 3630, 3640, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3800, 3810, 3820, 4011, 4500

         16.339.682,57 EUR

 

zu g) Mehrausgaben bes. Ermächtigung und § 37 Abs. 8 LHO (M1) 

Mehrausgaben für das Gender-Projekt „Influencer in sozialen Medien“ (3320/42701)7.150,00 EUR

         (3320/54053) 1.198,97 EUR             

 

Mehrausgaben für das Gender-Projekt im Bereich Ausbildung im

Straßen- und Grünflächenamt

(3810/52501) 5.520,89 EUR

         (3810/81279) 6.087,77 EUR   

 

Mehrausgaben für Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr Grund-

stück Hindenburgdamm/Gardeschützenweg (4201/54012) 6.983,53 EUR

 

zu h) Erhöhung der Zuweisung (Ausgleich durch Basiskorrektur/M2)

Die Einzelbewilligungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. 30.262.154,06 EUR

 

zu i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

Zum Ausgleich der bei Kapitel 4500, Titel 97203 für das Bauvorhaben „Erweiterung des Schulstandortes Lepsiusstraße für die Kopernikus-Oberschule“ veranschlagten Pauschalen Minderausgaben;

die Minderausgaben wurden bei 3702/70100 erwirtschaftet.            1.566.000,00 EUR                 

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2019

Grundsätzliches

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

- 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

- 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

sowie der Titel

- 42260 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42760 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

- 42860 - Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

 

Die Ausgaben der Titel

- 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41202 - Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41210 - Aufwendungen für Beiräte

- 42221 -  Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42722 - Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)

- 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007- 2013)

- 42821 -  Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 - Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

- 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zum ”Teilplafond Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.

 

Titel

Ausgaben

Ist

EUR

Ansatz

EUR

 

Mehr/- Minderbetrag EUR

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beam-tinnen

 

22.238.264,54

 

32.315.900

 

-10.077.635,46

 

42221

 

Bezüge der Anwärter/innen

 

 

18.799,87

17.000

 

1.799,87

 

42231

 

 

Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

 

1.129.008,65

 

1.634.000

 

- 504.991,35

 

 

42260

 

 

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beam-tinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

1.000

-1.000

42722

 

 

 

Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/

Praktikanten, Volontärinnen/ Volontäre)

27.673,20

26.000

1.673,20

42760

 

 

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

 

 

 

1.000

-1.000

 

 

42801

 

 

 

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

 

66.174.117,96

 

58.434.600

 

7.739.517,96

 

42805

 

 

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

- Lehrkräfte

 

260.673,99

 

 

276.000

 

-15.326,01

 

42811

 

 

 

Entgelte der nichtplanmäßigen

Tarifbeschäftigten

 

1.045.825,09

 

162.000

 

 

883.825,09

 

 

42821

 

 

 

Ausbildungsentgelte

(Tarifbeschäftigten)

 

1.627.482,76

 

1.227.000

 

400.482,76

42830

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

(Fremdfinanzierungen)

 

1.623.604,36

 

1.867.000

 

-243.395,64

 

42860

 

 

Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

 

1.000

- 1.000

 

 

46101

Pauschale Mehrausgaben

r Personalausgaben

 

0,00

 

1.000

 

-1.000

 

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860)

Im Rahmen der Basiskorrektur 2019 wurden die Tatbestände
 

  • Tarif- und Besoldungsanpassung (Besoldung-, Tarif-, hergruppierung von Musikschul-lehrkräften)

 

  • VBL-Sanierungsgeld - ohne Kita -

Die Minderbelastungen der Bezirke durch die Entwicklung des vorufigen Sanierungsgeldsatze 2019 auf 0,52 % wurde ausgeglichen.

 

  • Ausbildungsmittel

 

  • Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe

 

  • Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter dezentraler Überhang, der bisher vom EZeP erstattet wurde)

 

  • Zusätzliche Dienstkräfte

                   zur Koordinierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation

                   zur Umsetzung des Hundegesetzes

                   r den Mengenaufwuchs und die Transferkostensteuerung

                   r das Aktionsprogramm sauberes Berlin („Waste Watcher“)

                   r die EU-Datenschutz-Grundverordnung

 

bei der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) angemeldet und berücksichtigt.

 

Es entstanden wie immer Mehrausgaben bei abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzten Planstellen. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Die hohen Mehrausgaben bei Titel 42811 sind u.a. dadurch begründet, dass zusätzliche Beschäftigungspositionen von der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushaltsjahr 2019 bewilligt wurden. Die angefallenen Personalkosten sind entsprechend  - im Rahmen der Basiskorrektur -erstattet worden.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

Bei diesen Titeln werden bei Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) die Personalkosten für die bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks nachgewiesen. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221 und 42821)

Aufgrund der Veranschlagungsleitlinie der SenFin standen dem BA Steglitz-Zehlendorf Ausbildungsmittel in Höhe von insgesamt 1.248.000 € zur Verfügung. Abweichungen von der Leitlinie werden berlinweit zwischen den ausbildenden Behörden ausgeglichen. Insgesamt wurden die zur Verfügung stehenden Ausbildungsmittel in Steglitz-Zehlendorf um 403.965 € überschritten. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.

 

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 21.06.2021 in der 24. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses abschließend beraten und mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Graffstädt

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:   

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 weist einen Fehlbetrag von 808.214,40 EUR aus.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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