Drucksache - 2085/V  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-48 VE
REWE-Markt Fischerhüttenstraße/Ecke Argentinische Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
01.12.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.11.2020
Begründung mit Anlagen
Kenntnisnahme StaplWi vom 01.12.2020

 

  1. Gegenstand der Vorlage:  Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6-48 VE.

 REWE-Markt Fischerhüttenstraße/Ecke Argentinische Allee

 

  1. Berichterstatterin:  Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen,

I. a. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-48 VE gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6- VE

r das Grundstück Fischerhüttenstr. 64/68 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf.

Grundlage bilden der Antrag des Vorhabenträgers vom 30.01.2020 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die beigefügten Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, des Vorhabenplans sowie des Projekts, Stand 14.01.2020.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.

b.              die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten.

 

  1. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.

 

Auf die als Anlagen beigefügte Begründung vom 21.10.2020 sowie die Entwürfe des Projekts (Stand 14.01.2020) wird verwiesen.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 01.12.2020 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 
 

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