Drucksache - 2085/V
REWE-Markt Fischerhüttenstraße/Ecke Argentinische Allee
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen, I. a. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-48 VE gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6- VE für das Grundstück Fischerhüttenstr. 64/68 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf. Grundlage bilden der Antrag des Vorhabenträgers vom 30.01.2020 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die beigefügten Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, des Vorhabenplans sowie des Projekts, Stand 14.01.2020. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt. b. die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten.
Auf die als Anlagen beigefügte Begründung vom 21.10.2020 sowie die Entwürfe des Projekts (Stand 14.01.2020) wird verwiesen.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 01.12.2020 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |