Drucksache - 1941/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Kooperation mit den zuständigen Stellen, in der Steglitzer Gélieustraße und dem unteren Teil der Schützenstraße (Verlängerung der Gélieustraße bis Birkbuschstraße) ohne zeitliche Einschränkungen Tempo 30 anzuordnen.
Begründung:
Vom Hindenburgdamm/Händelplatz kommend, besteht für ca. 100 bis 150 Meter keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ab der Hausnummer 9 gilt ein Tempolimit von 30 in der Zeit von Montag bis Freitag 6 bis 18 Uhr. Nach der Überquerung der Birkbuschstraße beginnt erneut eine Tempo-30-Zone. Auch alle drei Seitenstraßen des benannten Abschnitts (Erlenstraße, Oberlinstraße und Undinenstraße) dürfen maximal nur mit Tempo 30 befahren werden. Es ist nicht nur unlogisch, sondern offensichtlich sogar verwirrend, dass die ersten 100 bis 150 Meter der Gélieustraße keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausweisen. Zumal dort einige größere Wohnhäuser stehen, deren Bewohner*innen sich über die lauten Rollgeräusche von motorisierten Fahrzeugen auf dem Kopfsteinpflaster beklagen. Wegen der hohen Geräuschemissionen ist auch eine zeitliche Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend, da insbesondere an Wochenenden und in den Nachtstunden die Straße zu einer beliebten Abkürzung von Menschen wird, die die dann geltende Richtgeschwindigkeit von 50 häufig übertreten.
Der Antrag wurde am 25.11.2020 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Kooperation mit den zuständigen Stellen, in der Steglitzer Gélieustraße und dem unteren Teil der Schützenstraße (Verlängerung der Gélieustraße bis Birkbuschstraße) ohne zeitliche Einschränkungen Tempo 30 anzuordnen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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