Drucksache - 1793/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Parken auf dem unbefestigten Unterstreifen in der Theklastraße Fahrtrichtung Altdorfer Straße zu untersagen und anstelle der parkenden Autos den Grünstreifen durch gezielte Pflege durch das Grünflächenamt wieder in einen ökologisch hochwertigen Zustand zu versetzen.
Begründung:
Die Theklastraße hat nur halbseitige Wohnbebauung mit max. 3-stöckigen Wohnhäusern und die Wohnanlage Theklastraße 18-30 hat einen eigenen großen, befestigten Parkplatz. Ein halbseitiges Parken deckt den Bedarf vollkommen. Die Kastanien in der Theklastraße sind jedes Jahr von Schädlingen befallen, was sicherlich auch mit dem Parken auf den Wurzeln und einer Belastung durch Abgase zusammenhängt. Bäume, die schon im Spätsommer kahl sind, und braune, weil ungepflegte Grünstreifen sind nicht das, was sich die Anwohner*innen wünschen.
Der Antrag wurde am 17.09.2020 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Parken auf dem unbefestigten Unterstreifen in der Theklastraße Fahrtrichtung Altdorfer Straße abzuordnen.“
Begründung: Unverändert
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Straßen ökologisch aufwerten II“ in „Änderung Parkordnung Theklastraße“.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 28.10.2020 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Parken auf dem unbefestigten Unterstreifen in der Theklastraße Fahrtrichtung Altdorfer Straße nur noch halbseitig anzuordnen und die unbefestigten Flächen gegen illegales Querparken abzusichern.“
Begründung: Unverändert
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 25.11.2020 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Parken auf dem unbefestigten Unterstreifen in der Theklastraße Fahrtrichtung Altdorfer Straße abzuordnen oder nur noch halbseitig anzuordnen und die unbefestigten Flächen gegen illegales Querparken abzusichern sind. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss vor Umsetzung zur Beratung mitzuteilen.“
Begründung: Unverändert
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Parken auf dem unbefestigten Unterstreifen in der Theklastraße Fahrtrichtung Altdorfer Straße abzuordnen oder nur noch halbseitig anzuordnen und die unbefestigten Flächen gegen illegales Querparken abzusichern sind. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss vor Umsetzung zur Beratung mitzuteilen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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