Drucksache - 0738/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrer*innen das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten.
Begründung:
Eltern der Kita Stephanusgemeinde berichten, dass sich nur etwa die Hälfte aller Autofahrer*innen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Teilweise fahren Autos weiterhin mit deutlich mehr als 50 Km/h an der Kita vorbei, halten nur sehr geringen Abstand zu Kindern, die in die Autos einsteigen, und versuchen vereinzelt sogar Eltern und Kinder durch Betätigen der Hupe von der Straße zu scheuchen. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. März 2018
Für die Linksfraktion
BaderGruner Krause
Der Antrag wurde am 06.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrende das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.
Begründung:
Eltern der Kita Stephanusgemeinde berichten, dass sich nur etwa die Hälfte aller Autofahrer*innen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Teilweise fahren Autos weiterhin mit deutlich mehr als 50 Km/h an der Kita vorbei, halten nur sehr geringen Abstand zu Kindern, die in die Autos einsteigen, und versuchen vereinzelt sogar Eltern und Kinder durch Betätigen der Hupe von der Straße zu scheuchen.“
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Autofahrende das seit ca. acht Wochen bestehende Tempolimit von 30 Km/h (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr) in der Zehlendorfer Mühlenstraße beachten. In einer ersten Stufe könnte vorübergehend die Aufstellung eines Dialogdisplays erwogen werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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