Drucksache - 0731/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Raserei in der Giesensdorfer Straße entgegengewirkt werden kann, z.B. durch Bereiche, in denen nur 30 km/h gefahren werden darf.
Begründung:
Die Giesensdorfer Straße ist kurvig und eng. Sie wird von Autofahrern gern als Abkürzung genutzt, um den Ostpreußendamm Richtung Stadtgrenze schnell zu erreichen und umgekehrt die Königsberger Straße. Die eiligen Autofahrer sind ein erhebliches Risiko für die Anwohner und Menschen, die zu Fuß dort unterwegs sind.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.03.2018
Für die SPD-Fraktion Für die Linksfraktion
Semler Miels Bader
Der Antrag wurde am 06.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Raserei in der Giesensdorfer Straße entgegengewirkt werden kann, z.B. im Bereich der Kita, indem Tempo 30 angeordnet werden wird.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Raserei in der Giesensdorfer Straße entgegengewirkt werden kann, z.B. im Bereich der Kita, indem Tempo 30 angeordnet werden wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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