Drucksache - 0700/V
Die BVV möge beschließen:
Die zuständige Fachabteilung des Bezirksamts wird beauftragt, das Naturdenkmal Hubertuseiche mit einem Naturdenkmalschild zu versehen und den Baum durch eine Einfriedung zu sichern.
Begründung:
Besondere Bäume können als Naturdenkmale unter Schutz gestellt werden (§ 28 Bundesnaturschutzgesetz). Schon Alexander von Humboldt benutzte den Begriff "monuments de la nature". Die ca. 300 Jahre alte Stieleiche Hubertuseiche befindet sich im Düppeler Forst, Jagen 67. Ein Naturdenkmal-Schild weist auf den besonderen Baum hin, eine geeignete Einfriedung dient der Sicherung.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Februar 2018
Für die Fraktion der CDU
HippeJungblut
Der Antrag wurde am 22.03.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Die zuständige Fachabteilung wird gebeten, das Naturdenkmal Hubertuseiche mit einem Naturdenkmalschild zu versehen und den Baum durch eine Einfriedung zu sichern, bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.“
Begründung: Unverändert.
Die GRÜNE- und die AfD-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fasssung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 18.04.2018 beschlossen:
Die zuständige Fachabteilung wird gebeten, das Naturdenkmal Hubertuseiche mit einem Naturdenkmalschild zu versehen und den Baum durch eine Einfriedung zu sichern, bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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