Drucksache - 0695/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Ehrenmal im Gemeindepark Lankwitz von Graffiti zu befreien und hierfür zu prüfen, ob die Unterstützung Dritter, z.B. der örtlich zuständigen Reservistenkameradschaft, möglich ist. Zum Schutz vor zukünftigen Schmierereien ist das Ehrenmal mit einem Anstrich zu versehen und zu prüfen, ob in der Dunkelheit kostengünstig eine Beleuchtung des Ehrenmals möglich ist, hierbei ist der Einsatz von Bewegungsmeldern und Photovoltaik in die Prüfung mit einzubeziehen. Ferner ist zu prüfen, ob die Beseitigung von baulichen Schäden in die Investitionsplanung eingestellt werden kann.
Begründung:
Das Ehrenmal befindet sich in keinem ansehnlichen Zustand. Maßnahmen zur Instandsetzung sind daher notwendig.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Februar 2018
Für die Fraktion der CDU
Hippe Kronhaghel
Der Antrag wurde am 19.04.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Döhnert Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 03.05.2018 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Ehrenmal im Gemeindepark Lankwitz von Graffiti zu befreien und hierfür zu prüfen, ob die Unterstützung Dritter, z.B. der örtlich zuständigen Reservistenkameradschaft, möglich ist. Zum Schutz vor zukünftigen Schmierereien ist das Ehrenmal mit einem Anstrich zu versehen und zu prüfen, ob in der Dunkelheit kostengünstig eine Beleuchtung des Ehrenmals möglich ist, hierbei ist der Einsatz von Bewegungsmeldern und Photovoltaik in die Prüfung mit einzubeziehen. Ferner ist zu prüfen, ob die Beseitigung von baulichen Schäden in die Investitionsplanung eingestellt werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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