Drucksache - 0388/V  

 
 
Betreff: „Identitäre Bewegung“ und AfD in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KrauseBV Krause
Verfasser:Krause 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.06.2017
Schriftliche Beantwortung vom 22.06.2017

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der BV Volker Graffstädt (AfD) im Mai dieses Jahres zusammen mit vier Abgeordneten der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus bei einem Grillfest mit Aktivisten der „Identitären Bewegung“ auf dem Gelände der Gothia Burschenschaft hier im Bezirk zugegen war?

 

  1. Ist dem Bezirksamt zudem bekannt, dass die „Identitäre Bewegung“ bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird?

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ in Steglitz-Zehlendorf vor, und welche Rückschlüsse zieht das Amt daraus?

 

  1. Ist das Bezirksamt der Meinung, es sei sinnvoll, dem BV Graffstädt für diesen Kontakt eine Rüge von Seiten der BVV auszusprechen, oder der Ansicht, dass jeder Verordnete in seiner Freizeit doch tun und lassen könne, was er will, solange er/sie die geltenden Gesetze einhält?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.6.2017

 

 

 

Hans-Walter Krause

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der BV Volker Graffstädt (AfD) im Mai dieses Jahres zusammen mit vier Abgeordneten der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus bei einem Grillfest mit Aktivisten der „Identitären Bewegung“ auf dem Gelände der Gothia Burschenschaft hier im Bezirk zugegen war?

und

4. Ist das Bezirksamt der Meinung, es sei sinnvoll, dem BV Graffstädt für diesen Kontakt eine Rüge von Seiten der BVV auszusprechen, oder der Ansicht, dass jeder Verordnete in seiner Freizeit doch tun und lassen könne, was er will, solange er/sie die geltenden Gesetze einhält?

Jedes Mitglied der BVV hat sich an die geltenden Gesetze zu halten. Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes, den Lebenswandel der Bezirksverordneten auszuforschen. Die Mitglieder der BVV wurden in freier, gleicher und geheimer Wahl demokratisch gewählt. Es steht dem Bezirksamt nicht zu, der BVV oder dessen Vorsteher Ratschläge über Rügen gegenüber einzelnen Bezirksverordneten zu erteilen.

 

Im Rahmen der Selbstorganisation der BVV obliegt es ausschließlich der BVV selbst, vertreten durch den Vorsteher, Sachverhalte rechtlich zu würdigen und entsprechende Rückschlüsse daraus zu ziehen.

 

2. Ist dem Bezirksamt zudem bekannt, dass die „Identitäre Bewegung“ bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird?

Ja.

 

3. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ in Steglitz-Zehlendorf vor, und welche Rückschlüsse zieht das Amt daraus?

Nach einer Abfrage in den Bereichen des Bezirksamtes sind bisher keine Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ innerhalb der Verwaltung bekannt. Die Identitäre Bewegung hat jedoch im Umfeld des Rathauses Zehlendorf Postkarten und Aufkleber an Bürgerinnen und Bürger verteilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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