Drucksache - 0359/V
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das generell in Zügen, auf Bahnsteigen und im gesamten Bahnhof geltende Rauchverbot von einigen Fahrgästen nicht eingehalten wird und das zuständige Personal nicht in der Lage ist, dies durchzusetzen?
2.) Welche Maßnahmen werden bisher ergriffen, um dies durchzusetzen?
3.) Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt, die Bahngesellschaft zu unterstützen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.06.2017
Peer Döhnert
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass generell in Zügen, auf Bahnsteigen und im gesamten Bahnhof geltende Rauchverbot von einigen Fahrgästen nicht eingehalten wird und das zuständige Personal nicht in der Lage ist, dies durchzusetzen? 2. Welche Maßnahmen werden bisher ergriffen, um dies durchzusetzen? 3. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt, die Bahngesellschaft zu unterstützen? Auf den S-Bahnhöfen in Berlin gilt das Hausrecht der Deutsche Bahn AG. Das Rauchverbot auf dem Bahnhof ist in der Hausordnung geregelt. Das Bezirksamt hat hier keinerlei Aufgaben oder Kompetenzen. Die S-Bahn GmbH und die DB AG haben sich noch niemals mit der Bitte um Unterstützung zur Durchsetzung des Rauchverbots auf den Bahnsteigen an das Bezirksamt gewandt. Ebenso liegen dem Bezirksamt keine entsprechenden Bitten von Kundinnen und Kunden der S-Bahn vor. Das Bezirksamt sieht hier keinerlei Handlungsbedarf für sich und wird deshalb auch keine spekulativen Überlegungen über Dinge anstellen, für die es erkennbar keinen Bedarf gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Karnetzki Bezirksstadtrat |
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