Drucksache - 0337/V  

 
 
Betreff: Auch Menschen im Rollstuhl wollen in Wannsee die Kirche besuchen
Status:öffentlichAktenzeichen:179/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kölsch, Dr. Kersten 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.06.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
11.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.06.2017
BE StaplWi vom 11.07.2017
Beschluss vom 19.07.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.10.2020

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee die Möglichkeit zu geben, für die Kirche am Stölpchensee und die Andreaskirche eine Rampe für Menschen im Rollstuhl zu bauen.

 

Begründung:

 

Die evangelische Kirchengemeinde versucht seit längerer Zeit die Erlaubnis zu bekommen, eine Rampe zu errichten. Eine Rampe ist sowohl für die Kirche am Stölpchensee, Wilhelmplatz, als auch für die Andreaskirche, Lindenstraße notwendig. Die untere Denkmalschutzbehörde Steglitz-Zehlendorf sollte unbedingt zur Lösung des Konflikts beitragen. Dies wird ihr aus Denkmalschutzgründen verwehrt. Menschen im Rollstuhl müssen selbständig beide Kirchen aufzusuchen können.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juni 2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Semler  Kölsch  Dr. Kersten

 

 

Der Antrag wurde am 11.07.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee für die Kirche am Stölpchensee und die Andreaskirche die Möglichkeit der Realisierung einer barrierefreien Zugänglichkeit zu prüfen.

 

Begründung: unverändert“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 18 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlug wird die Annahme des Antrags in geänderter Fassung empfohlen.

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee für die Kirche am Stölpchensee und die Andreaskirche die Möglichkeit der Realisierung einer barrierefreien Zugänglichkeit zu prüfen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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