Drucksache - 0332/V
1. Gegenstand der Vorlage:Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Frank Mückisch
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 5 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvor- schriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mit- glieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozial- kommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2020.
Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen.
5. Rechtsgrundlage:§ 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1) und 12 der VV EaD
6. Finanzielle Auswirkungen:Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteher- innen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Cerstin Richter-KotowskiFrank Mückisch Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 5 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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