Drucksache - 0209/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die im Letter of Intent festgesetzten Bedingungen zum Nutzungsmix eingehalten werden und darüber hinausgehend mindestens 25% der Wohnfläche (Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser) als sozialer Wohnungsbau nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung geplant werden und darüber hinaus mindestens 10% geförderter Eigentumswohnungsbau festgeschrieben wird.
Flächen für den genossenschaftlichen Wohnungsbau sind vorzuhalten.
Die Kaltmiete incl. Zuschläge soll 6,50 €/ qm bei Wohnungen für den Sozialen Wohnungsbau nicht übersteigen.
Begründung:
Wohnen in unserer Stadt und insbesondere in unserem Bezirk muss am Stadtrand - in Folge der Gentrifizierung und der damit einhergehenden Randverdrängung - erschwinglich sein und bleiben. Für die neue Siedlung ist deshalb eine gute Mischung an Wohnungsangeboten essentiell, auch in Bezug auf die Stabilität der Mieten der bereits bestehenden Quartiere in den umliegenden Siedlungen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerKellermannMacmillan
In der 3. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 13.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 13.02.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung findet. Darüber hinaus wird ein Anteil von genossenschaftlichen bezahlbaren Wohnungen angestrebt.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
In der 17. Sitzung der BVV am 21.02.2018 haben die SPD- und die Linksfraktion ihre Antragstellerschaft zurückgezogen. Die GRÜNE-Fraktion hat den Antrag wieder aufgenommen. Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 21.02.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung findet. Darüber hinaus wird ein Anteil von genossenschaftlichen bezahlbaren Wohnungen angestrebt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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