Drucksache - 1109/IV  

 
 
Betreff: Zufahrt Hindenburgdamm 83 a, b als Feuerwehrzufahrt deklarieren
Status:öffentlichAktenzeichen:742
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.11.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
25.11.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.11.2014
2. BE VerkOrd vom 25.11.2014
3. Beschluss vom 10.12.2014
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.03.2015

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die vorhandene Zufahrt zum Gelände Hindenburgdamm 83 a und b als Feuerwehrzufahrt amtlich deklariert werden kann.

 

Begründung:

 

Die benannte Einfahrt ist für den Zugang durch die Feuerwehr notwendig. Sie ist durch einen Pfosten so versperrt, dass regulärer Durchfahrtsverkehr nicht möglich ist. Daraufhin wird insbesondere nachts die Einfahrt regelmäßig zugeparkt, so dass zu befürchten ist, dass im Einsatzfall die Feuerwehr nicht unbehindert Zugang hat.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. November 2014

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e              L ü c k e

 

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Der Antrag wurde am 25.11.2014 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die vorhandene Zufahrt zum Gelände Hindenburgdamm 83 a und b als Feuerwehrzufahrt amtlich deklariert werden kann.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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