Drucksache - 1109/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die vorhandene Zufahrt zum Gelände Hindenburgdamm 83 a und b als Feuerwehrzufahrt amtlich deklariert werden kann.
Begründung:
Die benannte Einfahrt ist für den Zugang durch die Feuerwehr notwendig. Sie ist durch einen Pfosten so versperrt, dass regulärer Durchfahrtsverkehr nicht möglich ist. Daraufhin wird insbesondere nachts die Einfahrt regelmäßig zugeparkt, so dass zu befürchten ist, dass im Einsatzfall die Feuerwehr nicht unbehindert Zugang hat.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. November 2014
Für die Fraktion der CDU
H i p p e L ü c k e
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Der Antrag wurde am 25.11.2014 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die vorhandene Zufahrt zum Gelände Hindenburgdamm 83 a und b als Feuerwehrzufahrt amtlich deklariert werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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