Drucksache - 0991/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob gemeinsam mit einem Träger der Sucht- und Drogenberatung eine Einrichtung zum Drugchecking im Bezirk möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, ob dabei mit den benachbarten Bezirken eine Zusammenarbeit möglich ist. Auch möge das Bezirksamt bei Senat und Polizei nachprüfen, ob und wie zeitnahe Erkenntnisse der Polizei zu aktuellen Drogenbefunden der Drugchecking-Einrichtung übermittelt werden können.
Begründung:
Der Konsum illegaler Drogen in erheblichem Maße ist bekannt. Dabei entstehen für die Konsumenten neben den in der Regel bekannten Risiken der Substanzen an sich weitere, nicht abschätzbare Gefahren durch Verunreinigungen, Streckmittel und unsaubere Produktion in sogenannten 'Hinterhoflaboratorien'. Drugchecking dient zur Information der Konsumenten über Wirkungsgehalte, Streckmittel und damit mögliche Gesundheitsgefahren beim Konsum dieser Drogen (vgl. http://drugchecking.de/). Eine gut erreichbare Drugchecking-Einrichtung im Bezirk oder unmittelbarer Nähe (bei einer Kooperation mehrerer Bezirke) kann daher die Gefahr deutlich verringern. Die Polizei ist gehalten, bei Auffinden und Beschlagnahme von Drogen deren genaue Zusammensetzung zu erkunden, sowohl bezüglich Wirkstoffe und deren Gehalt, wie auch bezüglich sonstiger Substanzen. Bei erkennbar gleicher Droge können so Drugchecking-Einrichtungen diese Erkenntnisse an Drogengebraucher weitergeben. Eine Drugchecking-Einrichtung ist geeignet, den Drogenkonsum einzudämmen und erleichtert Drogenberatungsstellen den Zugang zum Klientel.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.09.2014
Für die Piraten-Fraktion
Lüders Boroviczény
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Der Antrag wurde am 26.11.2014 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11-Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 14.01.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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