Drucksache - 0719/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Falle der Genehmigung der Asylbewerberunterkunft in der Goerzallee/Beeskowdamm bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die dort wohnen, die Residenzpflicht auf den Kreis Teltow ausgeweitet wird.
Begründung:
Die mögliche Asylbewerberunterkunft in der Goerzallee liegt sehr nah an der Stadtgrenze zwischen Berlin und Teltow. Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner in den nahe gelegenen Supermarkt gehen möchten, würden sie sich strafbar machen, da sie wegen der Residenzpflicht Berlin nicht verlassen dürfen. Diese deshalb auf den Kreis Teltow auszuweiten, ist sinnvoll.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Oktober 2013
Für die GRÜNE-Fraktion
Köhne Stahr Wojahn
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Der Antrag wurde am 26.03.2014 in der 16. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Rahmen der Zulassung zum Asylverfahren gleichzeitig eine Bearbeitung der Dauerverlassenserlaubnis für das Land Brandenburg erfolgt.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Ausweitung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Goerzallee“ in „Residenzpflicht für Asylbewerber und Asylbewerberinnen für Steglitz-Zehlendorf.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung einstimmig angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schmidt Ausschussvorsitzende
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In der 55. Sitzung des Ältestenrats am 08.04.2014 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 09.04.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Rahmen der Zulassung zum Asylverfahren gleichzeitig eine Bearbeitung der Dauerverlassenserlaubnis für das Land Brandenburg erfolgt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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