Drucksache - 0377/III  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Doppelhaushalt 2008/2009)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
03.09.2007 
9. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
04.09.2007 
10. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
05.09.2007 
11. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
06.09.2007 
12. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
10.09.2007 
13. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
13.09.2007 
14. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
17.09.2007 
15. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BA-Vorlage zur Beschlussfassung
Schwerpunktsetzungen der Abteilungen im Bereich des PSB
Beschlussempfehlung des HH-Ausschusses vom 17.09.2007
Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (Tabellenform)
Beschluss vom 19.09.2007
Vorlagen und Mitteilungen zum Beschluss Nr. 253

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage:       Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
(Doppelhaushaltsplan 2008/09)

 

 

2.  Berichterstatter:                     Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3.  Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

                                                    Der Doppelhaushaltsplan 2008/09 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluß­zahlen beschlossen:

                                                    Für das Haushaltsjahr 2008:

                                                    Einnahmen .............................................            381.497.300 €

                                                    Ausgaben ...............................................            381.497.300 €

                                                    Verpflichtungsermächtigungen ...................           3.260.000 €

                                                    Für das Haushaltsjahr 2009:

                                                    Einnahmen .............................................            381.913.400 €

                                                    Ausgaben ...............................................            381.913.400 €

                                                    Verpflichtungsermächtigungen ...................           9.170.000 €

 

4.  Begründung:

 

a)  Allgemeines:

     Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufga­ben zur Verfügung stehende Finanz­summe setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenan­sätzen des Bezirks zusammen. Für den Doppelhaushalt 2008/09 ergibt sich folgende einnahmeseitige Gliederung des Haushaltsvolumens:


     Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2006. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sach­kosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

     Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Be­zirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Dabei wurde im Haushaltsjahr 2008 das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen um 704.000 € überschritten, so daß im Kapitel 59 50 Pauschale Minderausgaben (PMA) in gleicher Höhe zu veranschlagen waren. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transfer­ausga­ben außerhalb des PSB sowie der einnahme­abhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.

In Rahmen der Abteilungseckwerte haben die LuV/SE ihre Ansatzplanungen vorgenommen. Dabei haben die Abteilungen Soziales und Sport; Jugend, Schule und Umwelt sowie Bauen, Stadtplanung und Naturschutz ihre jeweiligen Abtei­lungseckwerte überschritten, so daß in den Kapiteln 33 40, 33 60 und 37 30 entsprechende PMA veranschlagt worden sind. Diese sind von den genannten Abteilungen zu erwirtschaften. Im Ergebnis ergibt sich für den Doppelhaus­halt 2008/09 folgende ausgabeseitige Gliederung des Haushalts­volumens:


b)  Einzelaspekte:

1)  Unterschiedliche Haushaltsvolumina 2008 und 2009:

     Hinsichtlich einzelner Transferbereiche hat SenFin bei der Plafondberechnung für 2009 erhöhte Bedarfe anerkannt. Da diese Mittel bei "sauberer" Berechnung über einzelne Produkte zuzuweisen wären, was für 2009 zum jetzigen Zeit­punkt aufgrund der noch fehlenden Datenbasis 2007 nicht möglich ist, hat SenFin diese Mittel bei der Budgetzuweisung an die Bezir­ke pauschal berücksichtigt.

     Im Ergebnis bestanden somit die Möglichkeiten, entweder Pauschale Mehr­aus­gaben zu veranschlagen oder den Ausgleich bei der Veranschla­gung des zum jetzigen Zeitpunktes sowieso nur schätzbaren Abschlußergeb­nisses 2007 her­beizuführen. Das Bezirksamt hat sich für den zweiten Weg entschieden, da SenFin erfahrungsgemäß dazu neigt, Pauschale Mehr- und Minderausgaben in der Nachschau zu saldieren, wodurch die Transparenz, in welcher Höhe die Abteilungen Soziales und Sport; Jugend, Schule und Umwelt sowie Bauen, Stadtplanung und Naturschutz 2009 PMA aufzulösen haben, verloren gehen würde.

2)  Unterschiedliche Ausgabenvolumina in bestimmten Ausgabenbereichen:

     Der 2008 gegenüber 2009 deutlich höhere Wert der einnahmenabhängigen Ausgaben ist auf die 2008 in besonders hohem Maße fällig werdenden Wert­papiere im Stiftungskapitel (59 40) zurückzuführen.

     Die 2008 gegenüber 2009 deutlich höheren Bewilligungsmittel sind auf eine Sonderzuweisung der SenFin aufgrund des Senatsbeschlusses zur Finan­zierung der Kreiselaufgabe zurückzuführen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, in welcher Quotierung die Mittel für Umbauten, Beschaffungen, Umzüge u.s.w. benötigt werden, sind sie zentral veranschlagt worden.

3)  Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

     Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

                                                                                               2008                              2009

     Lehrmittel                                                                     1.393.200 €                   1.625.422 €    

     Lernmittel                                                                     1.175.000 €                   1.175.000 €

     Hochbauunterhaltung                                                   9.035.500 €                   9.035.500 €

     Tiefbauunterhaltung                                                     3.460.000 €                   3.460.000 €

     Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden

3)  Investive Beschaffungen

     Das Bezirksamt hat sowohl 2008 als auch 2009 jeweils investive Beschaf­fun­gen i.H.v. 500.000 € etatisiert.

4)  Gender Budgeting

     Gemäß des RdB-Beschlusses vom 15.06.2006 sind für den aktuellen Haushalt 56 Produkte zu gendern. Die Daten für die zu gendernden Produkte sind im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

c)  Schwerpunktsetzungen der Abteilungen im Bereich des PSB:

     Wie im Haushaltsauschuß vereinbart, erhalten die Ausschußmitglieder eine zu­sätzliche Unterlage, aus der nach Kostenstellen gegliedert entnommen werden kann, wo die jeweilige Abteilung bei der Verplanung ihres Abteilungseckwertes besondere Schwerpunkte gesetzt hat.

     Dabei enthält Spalte (6) die Budgetierungsergebnisse je LuV/SE bzw. in Summe für die gesamte Abteilung. Nach einer ggf. erfolgten gezielten Verlustabfederung (Spalte (8)) ergibt sich der endgültige Abteilungseckwert in Spalte (9). Spalte (10) enthält die Finanzierungssalden je LuV/SE vor Ansatzbildung durch die Abteilun­gen. Spalte (11) enthält die von den einzelnen Abteilungen gebildeten Ansätze je LuV/SE die aus dem PSB zu finanzieren sind, gegliedert nach Transfer-, Personal- und sonstigen Sachausgaben. Spalte (12) enthält die Finanzierungssalden je LuV/SE nach Ansatzbildung durch die Abteilun­gen. Durch Vergleich der Werte in den Spalten (10) und (12) können entsprechende Verschiebungen (Schwerpunkt­set­zun­gen) erkannt werden. Die Abteilungssumme in Spalte (12) zeigt ggf. auf, in wel­cher Höhe die Abteilung ihre Zuweisung überschritten hat.

 

d)  Änderungsermächtigung:

     Die Beschlußfassung des Abgeordnetenhauses über das Haushaltsgesetz liegt zeitlich nach der Beschluß­fassung der Bezirksverordnetenversammlungen über die Bezirkshaushaltspläne. Nach den bisherigen Erfahrungen muß auch bei der Aufstellung des Doppel­haus­haltsplans 2008/09 damit gerechnet werden, daß nach dem Beschluß der Bezirks­verordnetenversammlung über den Bezirks­haus­halts­plan aufgrund von Entschei­dun­gen des Senats, Empfehlungen des Haupt­aus­schusses des Abgeordneten­hauses und des Beschlusses des Abgeordneten­hauses über den Haushaltsplan von Berlin noch weitere Änderungen in den Glo­balsummen eintreten, die vom Bezirksamt kurzfristig umgesetzt werden müssen. Deshalb wird das Bezirksamt die Bezirks­verordnetenversammlung in einer geson­derten Vorlage zur Beschluß­fassung bitten, das Bezirksamt zu ermächtigen, von der Bezirks­ver­ord­neten­ver­sam­mlung beschlos­sene Ansätze und Erläuterungen des Bezirks­haus­haltsplans Steglitz-Zehlendorf für die Haus­halts­jahre 2008 und 2009 zu ändern, soweit Ent­schei­dun­gen des Senats oder des Abgeordnetenhau­ses dies zwingend erfordern, und die Ab­schluß­zahlen entsprechend fortzuschrei­ben. Das Bezirksamt wird der Bezirksver­ord­ne­ten­ver­sam­mlung sämtliche Ände­rungen in Form einer Vorlage unterbreiten.

 

 

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 


 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                                                    Für das Haushaltsjahr 2008:

                                                    Einnahmen .............................................            382.229.300 €

                                                    Ausgaben ...............................................            382.229.300 €

                                                    Verpflichtungsermächtigungen ...................           3.260.000 €

                                                    Für das Haushaltsjahr 2009:

                                                    Einnahmen .............................................            381.941.400 €

                                                    Ausgaben ...............................................            381.941.400 €

                                                    Verpflichtungsermächtigungen ...................           9.170.000 €

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen auf den folgenden Seiten:

 


A. Ansatz- und Stellenplanänderung 2008 und 2009

 

Nr.

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2008 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2008 (neu)

Ansatz 2009 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2009 (neu)

Bemerkungen

1

33 03

119 03

E 03

80.000

11.000

91.000

80.000

11.000

91.000

 

34

37 12

111 24

E 03

2.840.000

17.000

2.857.000

2.840.000

17.000

2.857.000

 

36

59 50

131 10

E 02

500.000

704.000

1.204.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

732.000

 

 

28.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

33 00

529 06

A 09

44.000

11.000

55.000

44.000

11.000

55.000

 

2

33 08

511 01

A 09

900.000

-50.000

850.000

900.000

-50.000

850.000

 

31

33 20

462 01

 

0

-503.000

-503.000

0

-503.000

-503.000

 

31

33 40

462 01

 

0

-834.000

-834.000

0

-844.000

-844.000

 

27+31

33 40

972 03

A 09

-842.000

842.000

0

-852.000

852.000

0

 

2

33 60

425 01

 

239.000

-57.000

182.000

239.000

-57.000

182.000

- 1,00 Technische/r Angestellte/r Vgr. Va/IVa

31

33 60

462 01

 

0

-401.000

-401.000

0

-381.000

-381.000

 

2,31

33 60

972 03

A 09

-599.000

599.000

0

-579.000

579.000

0

 

35

37 11

425 01

 

818.000

-43.000

775.000

818.000

-43.000

775.000

- 0,75 Angestellte/r Vgr. IVa

35

37 11

427 01

 

894.000

43.000

937.000

894.000

43.000

937.000

 

33

37 12

425 01

 

843.000

-75.000

768.000

843.000

-75.000

768.000

- 1,00 Musikschullehrer/in Vgr. Ib

33

37 21

540 53

A 09

4.900

5.000

9.900

5.200

5.000

10.200

 

33

37 21

685 69

T

23.000

15.000

38.000

23.000

15.000

38.000

 

33

37 23

523 06

A 09

96.000

55.000

151.000

94.000

55.000

149.000

 

34

37 23

671 12

 

0

17.000

17.000

0

17.000

17.000

 

28

37 30

427 01

 

10.000

90.000

100.000

10.200

89.800

100.000

 

31

37 30

462 01

 

-503.000

503.000

0

-503.000

503.000

0

 

39

37 32

715 23

 

0

55.000

55.000

 

 

 

 

14+27

39 30

427 01

 

40.000

-10.000

30.000

40.000

-10.000

30.000

 

14

39 30

684 06

T

8.000

2.000

10.000

8.000

2.000

10.000

 

28

40 11

671 01

T

894.000

-23.000

871.000

894.000

-23.000

871.000

 

28

40 82

425 01

 

1.756.000

-67.000

1.689.000

1.756.000

-67.000

1.689.000

- 1,00 Angestellte/r Vgr. Ib

2

46 10

422 01

 

258.000

-41.000

217.000

258.000

-41.000

217.000

- 0,75 Obermagistratsrat/-rätin BesGr. A 14

2

47 20

521 10

A 04

1.100.000

-50.000

1.050.000

1.100.000

-50.000

1.050.000

 

39

59 50

719 01

 

718.000

-55.000

663.000

 

 

 

 

28

59 50

971 20

A 09

 

 

 

50.600

200

50.800

 

36

59 50

972 03

A 09

-704.000

704.000

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

732.000

 

 

28.000

 

 


B Auflagen und Ersuchen

 

  1. Auflösung pauschaler Minderausgaben für 2008
    Das Bezirksamt wird aufgefordert, die pauschalen Minderausgaben für das Haushaltsjahr 2008 aufzulösen und der BVV im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme bis zum 1. Februar 2008 zu berichten.

  2. In Kapitel 4011 Titel 671 01
    werden die Mittel in Höhe von 119.000 € gesperrt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Haushaltsausschuss nach Vorlage konkreter Vorschläge inklusive vollständiger Finanzierungspläne für die neuen Kooperationen.

  3. Bei Kapitel 3930 Titel 684 06
    wird der letzte Satz der Erläuterungen wie folgt gefasst:
    Der Ansatz enthält einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro für Aufwandsentschädigungen und Sachmittel für die Arbeit der Seniorenvertretung.“

  4. Zum Kapitel 3520 Titel 112 01
    berichtet das Bezirksamt dem Haushaltsausschuss schriftlich jeweils zum Quartalsende über die aktuelle Einnahmeentwicklung.

  5. Im Kapitel 4010 Titel  671 39
    wird im Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von 140.000 € und im Jahr 2009 ein Betrag in Höhe von 207.000 € gesperrt. Über die Aufhebung der Sperre entscheidet der Haushaltsausschuss nach Vorlage eines Konzeptes über die Verbundschulstationen sowie die im Jahr 2009 vorgesehene zusätzliche Schulstation.

  6. Im Kapitel 4060 Titel 715 18
    wird der Ansatz 2008 in Höhe von 600.000 € gesperrt. Über die Aufhebung der Sperre entscheidet der Haushaltsausschuss.

    Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, die Alternativen „Ellipse“ und „Grundinstandsetzung und Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz“ nach Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitskriterien bis zum 31.01.2008 dem Haushaltsausschuss darzustellen.

  7. In Kapitel 3721 Titel 685 69
    soll der Aufwuchs ausschließlich zur Förderung der dezentralen Kulturarbeit zu Themen der Erinnerungskultur eingesetzt werden.

  8. In Kapitel 3721 Titel 540 53
    soll der Aufwuchs ausschließlich zur Förderung der dezentralen Kulturarbeit zu Themen der Erinnerungskultur eingesetzt werden.

  9. Energiesparfonds
    Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es wirtschaftlich Sinn macht, einen Energiesparfond aufzulegen, aus dem sich nach Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die Facilitymanager des Bezirkes Geld für energieeinsparende Investitionen leihen können und dann die eingesparte Summe so lange an den Fond zurückzahlen, bis die Schuld getilgt ist. Der Fond sollte mindestens 500.000 € umfassen und aus den Rücklagen des Bezirkes gespeist werden. Das Ergebnis der Prüfung „einschließlich einer Aussage über die Finanzierung ggf. anfallender Management– und Gutachterkosten“ ist den zuständigen Ausschüssen der BVV bis zum 31.03.2008 vorzulegen.

 

Begründung:

 

Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 in sieben Sitzungen ausführlich beraten und die vorstehenden Änderungen, Ergänzungen und Auflagen und Ersuchen beschlossen. Weitergehende Anträge von Fraktionen fanden nicht die Mehrheit im Ausschuss.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 15. Sitzung vom 17.09.2007 mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Müller

Ausschussvorsitzender

 
 

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