Drucksache - 0377/III
1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan
Steglitz-Zehlendorf 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Doppelhaushaltsplan 2008/09 des
Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
mit folgenden Abschlußzahlen beschlossen: Für
das Haushaltsjahr 2008: Einnahmen
............................................. 381.497.300
€ Ausgaben
............................................... 381.497.300
€ Verpflichtungsermächtigungen
................... 3.260.000
€ Für
das Haushaltsjahr 2009: Einnahmen
............................................. 381.913.400
€ Ausgaben
............................................... 381.913.400
€ Verpflichtungsermächtigungen
................... 9.170.000
€ 4. Begründung: a) Allgemeines: Die
dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme
setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den
über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks
zusammen. Für den Doppelhaushalt 2008/09 ergibt sich folgende einnahmeseitige
Gliederung des Haushaltsvolumens:
Ausgabenseitig
folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu
finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt
produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Dabei wurde im
Haushaltsjahr 2008 das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen um 704.000 €
überschritten, so daß im Kapitel 59 50 Pauschale Minderausgaben (PMA) in
gleicher Höhe zu veranschlagen waren. Die Zuweisung und Planung von
Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB sowie der einnahmeabhängigen
Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung. In Rahmen
der Abteilungseckwerte haben die LuV/SE ihre Ansatzplanungen vorgenommen. Dabei
haben die Abteilungen Soziales und Sport; Jugend, Schule und Umwelt sowie
Bauen, Stadtplanung und Naturschutz ihre jeweiligen Abteilungseckwerte
überschritten, so daß in den Kapiteln 33 40, 33 60 und 37 30 entsprechende PMA
veranschlagt worden sind. Diese sind von den genannten Abteilungen zu
erwirtschaften. Im Ergebnis ergibt sich für den Doppelhaushalt 2008/09
folgende ausgabeseitige Gliederung des Haushaltsvolumens:
1) Unterschiedliche
Haushaltsvolumina 2008 und 2009: Hinsichtlich
einzelner Transferbereiche hat SenFin bei der Plafondberechnung für 2009
erhöhte Bedarfe anerkannt. Da diese Mittel bei "sauberer" Berechnung
über einzelne Produkte zuzuweisen wären, was für 2009 zum jetzigen Zeitpunkt
aufgrund der noch fehlenden Datenbasis 2007 nicht möglich ist, hat SenFin diese
Mittel bei der Budgetzuweisung an die Bezirke pauschal berücksichtigt. Im
Ergebnis bestanden somit die Möglichkeiten, entweder Pauschale Mehrausgaben
zu veranschlagen oder den Ausgleich bei der Veranschlagung des zum jetzigen
Zeitpunktes sowieso nur schätzbaren Abschlußergebnisses 2007 herbeizuführen.
Das Bezirksamt hat sich für den zweiten Weg entschieden, da SenFin
erfahrungsgemäß dazu neigt, Pauschale Mehr- und Minderausgaben in der Nachschau
zu saldieren, wodurch die Transparenz, in welcher Höhe die Abteilungen Soziales
und Sport; Jugend, Schule und Umwelt sowie Bauen, Stadtplanung und Naturschutz
2009 PMA aufzulösen haben, verloren gehen würde. 2) Unterschiedliche
Ausgabenvolumina in bestimmten Ausgabenbereichen: Der
2008 gegenüber 2009 deutlich höhere Wert der einnahmenabhängigen Ausgaben ist
auf die 2008 in besonders hohem Maße fällig werdenden Wertpapiere im
Stiftungskapitel (59 40) zurückzuführen. Die
2008 gegenüber 2009 deutlich höheren Bewilligungsmittel sind auf eine
Sonderzuweisung der SenFin aufgrund des Senatsbeschlusses zur Finanzierung der
Kreiselaufgabe zurückzuführen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, in
welcher Quotierung die Mittel für Umbauten, Beschaffungen, Umzüge u.s.w.
benötigt werden, sind sie zentral veranschlagt worden. 3) Mindestveranschlagungsvorgaben
der SenFin Die
SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und
Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für
Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge: 2008 2009 Lehrmittel
1.393.200
€ 1.625.422
€ Lernmittel 1.175.000
€ 1.175.000
€ Hochbauunterhaltung 9.035.500
€ 9.035.500
€ Tiefbauunterhaltung 3.460.000
€ 3.460.000
€ Diese
Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden 3) Investive
Beschaffungen Das
Bezirksamt hat sowohl 2008 als auch 2009 jeweils investive Beschaffungen
i.H.v. 500.000 € etatisiert. 4) Gender
Budgeting Gemäß
des RdB-Beschlusses vom 15.06.2006 sind für den aktuellen Haushalt 56 Produkte
zu gendern. Die Daten für die zu gendernden Produkte sind im Vorbericht zum
Haushaltsplan wiedergegeben. c) Schwerpunktsetzungen
der Abteilungen im Bereich des PSB: Wie
im Haushaltsauschuß vereinbart, erhalten die Ausschußmitglieder eine zusätzliche
Unterlage, aus der nach Kostenstellen gegliedert entnommen werden kann, wo die
jeweilige Abteilung bei der Verplanung ihres Abteilungseckwertes besondere
Schwerpunkte gesetzt hat. Dabei
enthält Spalte (6) die Budgetierungsergebnisse je LuV/SE bzw. in Summe für die
gesamte Abteilung. Nach einer ggf. erfolgten gezielten Verlustabfederung
(Spalte (8)) ergibt sich der endgültige Abteilungseckwert in Spalte (9). Spalte
(10) enthält die Finanzierungssalden je LuV/SE vor Ansatzbildung durch
die Abteilungen. Spalte (11) enthält die von den einzelnen Abteilungen
gebildeten Ansätze je LuV/SE die aus dem PSB zu finanzieren sind, gegliedert
nach Transfer-, Personal- und sonstigen Sachausgaben. Spalte (12) enthält die
Finanzierungssalden je LuV/SE nach Ansatzbildung durch die Abteilungen.
Durch Vergleich der Werte in den Spalten (10) und (12) können entsprechende
Verschiebungen (Schwerpunktsetzungen) erkannt werden. Die Abteilungssumme in
Spalte (12) zeigt ggf. auf, in welcher Höhe die Abteilung ihre Zuweisung
überschritten hat. d) Änderungsermächtigung: Die
Beschlußfassung des Abgeordnetenhauses über das Haushaltsgesetz liegt zeitlich
nach der Beschlußfassung der Bezirksverordnetenversammlungen über die
Bezirkshaushaltspläne. Nach den bisherigen Erfahrungen muß auch bei der
Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2008/09 damit gerechnet werden, daß nach
dem Beschluß der Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan
aufgrund von Entscheidungen des Senats, Empfehlungen des Hauptausschusses
des Abgeordnetenhauses und des Beschlusses des Abgeordnetenhauses über den
Haushaltsplan von Berlin noch weitere Änderungen in den Globalsummen
eintreten, die vom Bezirksamt kurzfristig umgesetzt werden müssen. Deshalb
wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung in einer gesonderten
Vorlage zur Beschlußfassung bitten, das Bezirksamt zu ermächtigen, von der
Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Ansätze und Erläuterungen des
Bezirkshaushaltsplans Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und
2009 zu ändern, soweit Entscheidungen des Senats oder des Abgeordnetenhauses
dies zwingend erfordern, und die Abschlußzahlen entsprechend fortzuschreiben.
Das Bezirksamt wird der Bezirksverordnetenversammlung sämtliche Änderungen
in Form einer Vorlage unterbreiten. Kopp Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan
Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 gemäß § 12 Abs. 2 Nr.
1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen: Für
das Haushaltsjahr 2008: Einnahmen
............................................. 382.229.300
€ Ausgaben
............................................... 382.229.300
€ Verpflichtungsermächtigungen
................... 3.260.000
€ Für
das Haushaltsjahr 2009: Einnahmen
............................................. 381.941.400
€ Ausgaben
............................................... 381.941.400
€ Verpflichtungsermächtigungen
................... 9.170.000
€ unter
Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen
auf den folgenden Seiten: A. Ansatz- und Stellenplanänderung 2008 und 2009
B Auflagen und Ersuchen
Begründung: Der
Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für
die Haushaltsjahre 2008 und 2009 in sieben Sitzungen ausführlich beraten und
die vorstehenden Änderungen, Ergänzungen und Auflagen und Ersuchen beschlossen.
Weitergehende Anträge von Fraktionen fanden nicht die Mehrheit im Ausschuss. Die
Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 15. Sitzung vom 17.09.2007 mit 8
Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen. Müller Ausschussvorsitzender |
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