Auszug - Altersfeststellung bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 5.8
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 07.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0717/V Altersfeststellung bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:513/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion erklärt, dass die Sachberatung des Antrags in diesem Ausschuss erfolgen müsse, da die drei mitberatenden Fachausschüsse kein Sachvotum abgegeben hätten. Die zuständige Bezirksstadträtin wird daher um Auskunft gebeten, wie der Ablauf des Verfahrens ist, in welchen Fällen  Altersbestimmungen durchgeführt werden, wer diese vornimmt und ob sie sich für zuständig hält, wenn ja, für welche Personenkreise und wenn nein, warum nicht? Es wird ferner um die Angabe der entsprechenden Gesetzesgrundlagen gebeten.

 

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass der Antrag in zwei Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (JHA) ausführlich beraten wurde und dann mehrheitlich die Nichtzuständigkeit beschlossen wurde. Dem widerspricht die AfD-Fraktion, vielmehr fand gar keine Beratung statt, es wurde sogleich ein Antrag auf Nichtbefassung gestellt. Die FDP-Fraktion verweist dazu auf die 1,5-stündige Beratung im JHA am 27.03.2018.

 

BzStR'in Böhm bestätigt die Ausführungen der FDP-Fraktion und erklärt, dass die Nichtbefassung in der Nichtzuständigkeit des örtlichen Jugendamtes begründet ist. Sie verliest eine Passage aus dem Protokoll der Sitzung des JHA am 27.03.2018, in der das Verfahren erläutert wird. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt BzStR'in Böhm, dass die Altersfeststellung abschließend in der Clearingphase erfolgt und die bezirkliche Zuständigkeit erst nach der Clearingphase beginnt. Sollten sich später Anhaltspunkte für ein höheres Alter ergeben, müsste sich das Amt an die zuständige Senatsverwaltung wenden. In den letzten fünf Jahren gab es drei derartige Fälle.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird der Antrag vertagt.

 
 

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